Großer Erfolg für das Wohl von Hunden: Diese Qualzuchten sind ab jetzt in den Niederlanden verboten

Quelle: unsplash.com/Mykyta Telenkov (Symbolfoto)

Die Artenvielfalt bei Hunden ist riesig. Jede Rasse hat ein typisches Aussehen und eigene Charaktereigenschaften.

Die Vorlieben und Vorstellungen der Menschen haben aber nicht nur Gutes zustande gebracht.

Einige Rassen leiden gesundheitlich unter den Veränderungen, die Züchter über Jahre hinweg etabliert haben. In den Niederlanden ist damit jetzt Schluss.

Rassen mit kurzen Köpfen dürfen nicht mehr ungeregelt gezüchtet werden

Die eindeutige gesetzliche Regelung in den Niederlanden ist bemerkenswert. Im Sinne des Tierschutzes werden keine Ausnahmen gemacht.

Die Tiere sollen nicht weiter Schmerzen leiden und gesundheitliche Probleme haben müssen.

Die Zucht von Hunderassen mit flachen Gesichtern und platten Nasen wie Möpsen und Französischen Bulldoggen ist verboten, wenn sie nicht bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

Der Erfolg geht auf das Konto von Tierrechtlern

Dieser Erfolg ist nur die Fortsetzung anderer Siege, die sich Tierrechtler in den Niederlanden auf die eigene Fahne schreiben können.

Schon vor diesem Verbot kommen sie mit einem Werbe- und Haltungsverbot durch. Jetzt setzt die Regierung das von ihnen vorgeschlagene Zucht-Modell mit Ampelfunktion um.

So funktioniert das Modell

Die Schnauzenlänge der Hunde wird im Vergleich zur Schädellänge betrachtet. Beträgt sie weniger als ein Drittel der Schädellänge, darf das Tier für die Zucht nicht genutzt werden.

Misst die Länge der Schnauze 30 bis 50 Prozent der Schädellänge, darf der Hund für Zuchtzwecke genutzt werden, wenn es keine anderen Auffälligkeiten des Schädels gibt.

Quelle: Dier & Recht

Dazu zählen unter anderem eine ausgeprägte Nasenfalte und stark hervortretende Augen. Typische Erkrankungen dieser Rassen sind aber auch Atem- und Herzprobleme.

Nur in einem Fall ist die Zucht ohne Auflagen und Ausnahmen möglich:

Der Schädel ist maximal doppelt so groß wie die Schnauze.

Ein Verstoß gegen das neue Verbot ist ein Verstoß gegen das Tierschutzgesetz

Wer das Ampelsystem missachtet, verstößt gegen den Tierschutz. Das gilt im Übrigen auch dann, wenn nur ein Elternteil die Charakteristika aufweist.

Die Regelung hilft hoffentlich dabei, das Tierleid der kurzköpfigen Rassen wegen ihrer gezielten Züchtung in diese Richtung zu stoppen.

Hat das Verbot Erfolg, können auch Möpse, Französische Bulldoggen und andere Rassen wieder ein schmerzfreies, glückliches und langes Leben leben.

Quelle: Deine Tierwelt

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