Arbeitsloser will vom Jobcenter Hilfe für seinen Hund: Das Gerichtsurteil macht sprachlos

Quelle: pexels.com/Mart Production (Symbolfoto)
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Für viele Menschen ist der eigene Hund eine wichtige seelische Stütze.

Gerade für Menschen mit wenigen sozialen Kontakten kann eine Fellnase diese bedeutende Funktion erfüllen.

Leitet sich daraus ein Anspruch von arbeitslosen Hundebesitzern auf finanzielle Unterstützung ab? Dieser Meinung ist ein Arbeitsloser und fordert Geld vom Jobcenter.

Anschaffungskosten, Futterkosten und Hundesteuer

Der Mann aus Baden-Württemberg verlangt die Erstattung der Anschaffungskosten für den Hund sowie 200 Euro im Monat für Futter und Hundesteuer.

Er begründet seine Forderung damit, dass der Hund wichtig für den Erhalt seiner emotionalen Gesundheit sei.

Im Zuge der Corona-Pandemie habe er die meisten seiner sozialen Kontakte verloren und sei deshalb aus seelischen Gründen auf den Hund angewiesen.

Zugleich sei es ihm nicht möglich, die Kosten aus dem Bürgergeld (vor 2023: Arbeitslosengeld 2 oder „Hartz IV“) zu bestreiten.

Zwei Gerichtsverfahren

Das zuständige Jobcenter lehnt die geforderten Zahlungen ab. Der Mann will das nicht akzeptieren und klagt vor dem Sozialgericht Stuttgart.

Das Gericht entscheidet im Sinne des Jobcenters und sieht keine Zahlungsverpflichtung. Es kommt zu einem zweiten Verfahren vor dem Landessozialgericht Baden-Württemberg.

Die Richter schließen sich dem Urteil der ersten Instanz an: Der Mann hat keinen Anspruch auf Kostenübernahme durch das Arbeitsamt.

Emotionale Bedeutung anerkannt

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Die Urteilsbegründung stellt keineswegs die Wichtigkeit des Hundes für das seelische Wohlbefinden des Mannes infrage.

Dass er sich mit seinen Forderungen dennoch nicht durchsetzen konnte, hat mehrere Gründe.

Erstens, so die Richter, hätte er sich den Hund gar nicht erst anschaffen sollen, wenn er für die Kosten nicht aufkommen kann.

Zweitens gehöre ein Hund grundsätzlich nicht zum Existenzminimum. Drittens sei der Mann in der Lage, soziale Kontakte zu anderen Menschen herzustellen.

Faires Urteil?

Juristisch ist der Fall damit geklärt, sofern der Arbeitslose nicht mit seiner Forderung vor das Bundessozialgericht zieht. Ist es ein faires Urteil?

Darüber kann man geteilter Meinung sein. Grundsätzlich stimmt es ja, dass die Kostenfrage geklärt sein sollte, ehe man sich einen Hund anschafft.

Andererseits hat das Landessozialgericht ja die Bedeutung des Hundes für das Wohlbefinden des Mannes durchaus anerkannt.

Quelle: Deine Tierwelt

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