Jeder Hundehalter möchte natürlich mit seiner Fellnase unter einem Dach leben. Das ist auch kein Problem, wenn Wohnung oder Haus dir gehört.
Wie aber ist es, wenn du in einer Mietwohnung lebst und dein Vermieter Hunde als Mitbewohner verbietet?
Der folgende Ratgeber erklärt, was bei einem Hund in der Mietwohnung trotz Verbot passieren kann.
Inhaltsverzeichnis
ToggleDarf mein Vermieter einen Hund verbieten?
Ja, dein Vermieter darf einen Hund verbieten, wenn dein Mietvertrag einen sogenannten „Erlaubnisvorbehalt“ enthält.
Mit diesem kann dein Vermieter sich gegen den Einzug deines Hundes aussprechen. Zieht dein Hund dennoch mit und bei dir ein, kann das rechtliche Konsequenzen haben.
Kann man trotz Verbots im Mietvertrag einen Hund in einer Mietwohnung halten?
Ja, du kannst einen Hund trotz Verbot in der Mietwohnung halten. Aber du solltest es nicht tun, da es mit Sicherheit Konsequenzen für euch beide hat.
Verbietet der Vermieter ausdrücklich das Halten eines Hundes, dann solltest du dich nicht darüber hinwegsetzen.
Schlimmstenfalls kann der Vermieter dir kündigen. Dein Hund und du steht dann ohne Wohnung da.
Das Paradoxe daran: Das Verbot von Haustieren in Mietwohnungen ist nicht mehr legitim. Entsprechende Klauseln in Mietverträgen verstoßen gegen geltendes Mietrecht.
Das hält einige Vermieter jedoch nicht davon ab, das Halten von Hunden zu verbieten.
Gerade bei großen Hunden und Listenhunden kann schnell ein Verbot ausgesprochen werden.
Problematisch kann es zudem werden, einen Hund in Pflege zu nehmen. Denn das gilt oftmals als Halten eines Hundes in einer Mietwohnung trotz Verbot.
Anders gestaltet es sich bei Hundebesuch. Diesen darf ein Vermieter nicht verbieten. Dennoch solltest du darauf achten, dass nicht zu häufig Hunde zu Besuch sind.
Welche Konsequenzen drohen, wenn man trotz Verbots einen Hund in einer Mietwohnung hält?
Neben der fristlosen Kündigung droht dir der Verlust des Hundes. Besonders strikte Vermieter können vor Gericht veranlassen, dass der Hund abgegeben wird.
Des Weiteren kann dir eine Räumungsklage drohen. Das heißt, dass du aufgrund der Hundehaltung schnellstmöglich die Wohnung zu räumen hast.
Auch Schadensersatzforderungen können auf dich zukommen – vor allem dann, wenn andere Mieter aufgrund von Lärm eine Mietminderung erreicht haben.
Ein Gerichtsprozess ist zudem mit erheblichen Kosten verbunden. Diese sind in der Regel von dir zu tragen.
Unser Tipp
Schließ auf jeden Fall eine Hundehaftpflicht- und eine Rechtsschutzversicherung ab. Damit bist du gegen mögliche Kosten abgesichert.
Gibt es Ausnahmen von einem Hundeverbot in Mietwohnungen?
Ausgenommen sind Therapie- und Assistenzhunde. Sie sind essenzielle Begleiter ihrer Menschen. Ohne sie können die Personen ihren Alltag nicht bewältigen.
Bei diesen Hunden darf der Vermieter kein Verbot aussprechen. Stattdessen ist er dazu angehalten, sie als Bewohner zu akzeptieren.
Tut er dies nicht, dann verstößt er gegen das Mietrecht.
Worauf achten, wenn ich mit einem Hund in einer Mietwohnung leben will?
Du solltest darauf achten, dass dein Hund die Nachbarn nicht stört. Er sollte also nicht ständig bellen. Das kann schnell zu Ärger und Auseinandersetzungen führen.
Zudem solltest du sicher sein, dass sich dein Hund für die Wohnungshaltung eignet. Vor allem große Hunderassen sollten nicht in Mietwohnungen leben.
Des Weiteren solltest du checken, ob dein Hund in Wohnungsnähe ausreichend Auslauf bekommt.
Kann ich meinen Vermieter von einem Hund überzeugen?
Mit einer guten Argumentation kann es dir gelingen, den Vermieter von einem Hund zu überzeugen.
Erlaubnisantrag an den Vermieter
Du beginnst am besten mit einem Erlaubnisantrag für einen Hund, den du an deinen zukünftigen Vermieter schickst.
Kostenübernahme für mögliche Schäden
Dann sprichst du seine möglichen Sorgen an. Erkläre dich bereit, für sämtliche Schäden wie zerkratzte Wände aufzukommen.
Empfehlungsschreiben des ehemaligen Vermieters
Helfen kann außerdem ein Empfehlungsschreiben eines vorherigen Vermieters. Hat dein Hund dort keinen Ärger gemacht, dann kann das den neuen Vermieter überzeugen.
Mit den neuen Nachbarn sprechen
Nicht zuletzt solltest du deinen Hund den Nachbarn vorstellen. Haben sie nichts gegen einen Hund, dann lässt sich womöglich auch dein neuer Vermieter ein.
Dann könnte er den Hund erlauben.
Kann man gegen ein Hundeverbot im Mietvertrag vorgehen?
Du kannst gegen ein Hundeverbot im Mietvertrag vorgehen. Schließlich genießt du als Mieter das eine oder andere Recht.
Du solltest dich im Vorfeld informieren, welche Möglichkeiten auf Erfolg bestehen. Einen Hund in der Mietwohnung trotz Verbot zu halten, ist nach wie vor eine Grauzone.
Am besten ist es, wenn du die Hundehaltung vor der Unterzeichnung des Mietvertrags geklärt hast.
Gut zu wissen
Dein Vermieter kann das Verbot nachträglich aussprechen – und zwar dann, wenn dein Hund durch häufiges Bellen und anderen Krach negativ auffällt. In diesem Fall stehen deine Chancen auf einen erfolgreichen Einspruch eher schlecht.
Ein Hund in der Mietwohnung trotz Verbot: Was meinst du dazu? Wir freuen uns über deine Meinung in unseren Kommentaren.