Listenhunde in Schleswig Holstein – alle Fakten zum Umgang mit gefährlichen Hunden

listenhunde SH
Quelle: Canva

Gibt es eine Rasseliste und damit Listenhunde in Schleswig-Holstein

Welche gesetzlichen Vorschriften gelten für die Haltung gefährlicher Hunde und kann ein Halter beweisen, dass sein Hund nicht gefährlich ist? 

In diesem Beitrag findest du ausführliche Informationen zum Umgang mit gefährlichen Hunden in Schleswig-Holstein.


Welche Hunderassen gelten in Schleswig-Holstein als Listenhunde?

Welche Hunderassen gelten in Schleswig-Holstein als Listenhunde?

Es gibt keine Rasseliste und folglich auch keine Listenhunde in Schleswig-Holstein

Besondere Vorschriften, die über die allgemeinen Pflichten aller Hundehalter hinausgehen, existieren nur für gefährliche Hunde. 

Die Gefährlichkeit wird aus dem Verhalten des Hundes abgeleitet und nicht aus der Hunderasse.

💡 Interessant

Die gesetzlichen Grundlagen für den Umgang mit Hunden allgemein und mit gefährlichen Hunden im Besonderen sind das Gesetz über das Halten von Hunden (Hundegesetz) und die zugehörige Verwaltungsvorschrift zum Hundegesetz des Landes Schleswig-Holstein.

Einfuhrverbot für bestimmte Rassen aufgrund eines Bundesgesetzes

Auch wenn es in Schleswig-Holstein keine Listenhunde gibt, dürfen bestimmte Rassen nicht aus dem Ausland eingeführt werden

Dieses Verbot wurde in einem Bundesgesetz erlassen, das auch in Schleswig-Holstein Gültigkeit hat. 

Es handelt sich um das Gesetz zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland und betrifft diese vier Rassen:

💡 Wichtig

Verboten ist nur die Einfuhr dieser vier Rassen aus dem Ausland. Wer einen dieser Hunde in Schleswig-Holstein kauft oder aus einem anderen deutschen Bundesland nach Schleswig-Holstein mitbringt, handelt völlig legal.


Was sind gefährliche Hunde in Schleswig Holstein?

Was sind gefährliche Hunde in Schleswig Holstein?

Gefährliche Hunde sind in Schleswig-Holstein anders als Listenhunde eine gesetzlich erfasste Kategorie. 

Das Hundegesetz unterscheidet die folgenden Fälle von Gefährlichkeit:

  • Der Hund hat einen Menschen gebissen. Geschah das zur Verteidigung anlässlich einer strafbaren Handlung oder handelte der Hund aus einem elementaren Selbsterhaltungstrieb heraus, gilt er nicht als gefährlich.
  • Der Hund springt außerhalb des Grundstücks des Halters Menschen gefahrdrohend an oder zeigt ein anderes aggressives Verhalten. Auch hier gilt das Verhalten nicht als Hinweis auf Gefährlichkeit, wenn es dem elementaren Selbsterhaltungstrieb des Hundes entspringt.
  • Der Hund schädigt ein anderes Tier durch Beißen, ohne selbst angegriffen worden zu sein.
  • Der Hund schädigt einen anderen Hund durch Beißen, obwohl dieser die artüblichen Unterwerfungsgesten gezeigt hat.
  • Der Hund hetzt oder reißt andere Tiere.

Mit dem Beißen aufgrund des Selbsterhaltungstriebs ist die Abwehr einer eigenen physischen Beschädigung des Hundes gemeint. 

Als Verteidigung anlässlich einer strafbaren Handlung gilt zum Beispiel die Abwehr eines Angriffs auf den Besitzer des Hundes.


Wer darf gefährliche Hunde halten?

Wer darf gefährliche Hunde halten?

Wurde ein Hund behördlich als gefährlich eingestuft, muss der Halter unverzüglich eine Haltungserlaubnis beantragen oder die Haltung des Hundes aufgeben. 

Damit der Antrag genehmigt werden kann, müssen die folgenden Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Halter ist volljährig.
  • Der Halter ist zuverlässig.
  • Der Halter ist persönlich geeignet.
  • Der Halter ist sachkundig.
  • Der Hund ist mit einem Mikrochip gekennzeichnet.
  • Der Halter hat eine Haftpflichtversicherung für den Hund abgeschlossen.

Zuverlässigkeit des Halters

Wer ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis vorlegen kann, gilt als zuverlässig. 

Nicht jeder Eintrag im Führungszeugnis bedeutet automatisch Unzuverlässigkeit. 

Als Schwelle gilt die Verurteilung zu einer Geldstrafe von mehr als 50 Tagessätzen oder zu einer Freiheitsstrafe.

Unabhängig vom Strafmaß können Verstöße gegen das Tierschutz-, Waffen-, Kriegswaffenkontroll-, Sprengstoff- oder Bundesjagdgesetz als Nachweis der Unzuverlässigkeit gelten. 

Wer bereits wegen des unerlaubten Umgangs mit gefährlichen Hunden verurteilt wurde, gilt ebenfalls als unzuverlässig.

Persönliche Eignung des Halters

Es gibt vier Fälle, in denen die persönliche Eignung des Halters nach dem Hundegesetz von Schleswig-Holstein nicht gegeben ist:

  • Geschäftsunfähigkeit
  • Gesetzliche Betreuung des Halters aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung
  • Abhängigkeit von Alkohol oder Betäubungsmitteln
  • Fehlende körperliche Konstitution, um den Hund sicher zu führen

Sachkunde des Halters

Der Halter eines gefährlichen Hundes kann den Nachweis der Sachkunde durch die erfolgreiche Teilnahme an einer Sachkundeprüfung erbringen. 

Diese gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil. Im theoretischen Teil werden Kenntnisse in den folgenden Bereichen überprüft:

  • Sozialverhalten und die Ausdrucksformen des Hundes
  • rassespezifische Eigenschaften des Hundes
  • Erkennen und Beurteilen typischer Gefahrensituationen mit Hunden
  • Erziehung und Ausbildung des Hundes
  • Rechtsvorschriften zum Umgang mit Hunden

Der Prüfling muss 80 % der Fragen richtig beantworten und hat dafür 60 Minuten Zeit. 

Die Ausgestaltung des praktischen Prüfungsteils ist in Schleswig-Holstein nicht landesweit normiert und unterliegt dem Ermessen des Prüfers. 

Eine Liste mit Personen, die von der Tierärztekammer zur Abnahme der Sachkundeprüfung zugelassen sind, findest du hier.

Wer zu einer der folgenden Personengruppen gehört, muss keine Sachkundeprüfung absolvieren, da die Sachkunde von vornherein angenommen wird:

  • Tierärzte
  • Menschen mit einer Erlaubnis zum Halten von Hunden in einem Tierheim
  • Polizei- und Rettungshundeführer
  • Personen, die zur Abnahme von Brauchbarkeitsprüfungen für Jagdhunde berechtigt sind

💡 Tipp

Die freiwillige Teilnahme an einer Sachkundeprüfung ist auch für Halter von nicht gefährlichen Hunden grundsätzlich empfehlenswert. In Schleswig-Holstein kommt hinzu, dass viele Kommunen beim Nachweis der Sachkunde nur eine ermäßigte Hundesteuer erheben.


Welche Vorschriften gelten für gefährliche Hunde in Schleswig-Holstein?

Welche Vorschriften gelten für gefährliche Hunde in Schleswig-Holstein?

Wurde die Erlaubnis zur Haltung eines gefährlichen Hundes erteilt, muss der Halter die folgenden sechs Vorschriften beachten.

  • Haltung auf einem ausbruchsicheren Grundstück
  • Führung des Hundes außerhalb des Grundstücks nur durch den Halter oder eine Person mit nachgewiesener Zuverlässigkeit und Eignung.
  • Maulkorbpflicht außerhalb des Grundstücks für Hunde nach Vollendung des sechsten Lebensmonats (bei Mehrfamilienhäusern auch auf dem Grundstück)
  • Führung des Hundes an einer maximal zwei Meter langen Leine. Die Leinenpflicht gilt nicht auf umzäunten Hundeauslaufgebieten. Die Maulkorbpflicht für gefährliche Hunde gilt aber auch hier.

Kann man die Einstufung seines Hundes als gefährlichen Hund anfechten?

Die Einstufung eines Hundes als gefährlich kann auf Antrag des Halters von der Behörde zurückgenommen werden, wenn eine entsprechende tierärztliche Begutachtung vorliegt. 

Zusätzlich ist eine erfolgreiche Teilnahme des Hundes an einem Wesenstest nötig. 

Der Antrag kann frühestens zwei Jahre nach Feststellung der Gefährlichkeit und ein Jahr nach bestandenem Wesenstest gestellt werden. 

Zwischen dem Wesenstest und der tierärztlichen Begutachtung liegt somit mindestens ein Jahr.

Wesenstest

Im Wesenstest hat der Hund die Möglichkeit, seine Fähigkeit zum sozialverträglichen Verhalten unter Beweis zu stellen. 

Die prüfende Person muss von der Tierärztekammer Schleswig-Holstein zugelassen sein. Im Verlauf des Wesenstests sollen sechs Fragen geklärt werden:

  • Gehorcht der Hund dem Halter?
  • Wie verhält sich der Hund beim Kontakt mit Personen in Bewegung, die auch in engen räumlichen Kontakt zu ihm treten?
  • Wie verhält sich der Hund, wenn er mit unerwarteten Begebenheiten konfrontiert wird?
  • Wie verhält sich der Hund, wenn er mit Geräuschen konfrontiert wird?
  • Wie verhält sich der Hund im Kontakt mit anderen Hunden?
  • Wie verhält sich der angeleinte Hund gegenüber anderen Hunden und Menschen, wenn der Halter nicht da ist?

Die Antworten auf diese Fragen werden in 36 Prüfsituationen ermittelt. 

Du findest sie im Detail in der Anlage 1 der Landesverordnung über den Wesenstest nach dem Gesetz über das Halten von Hunden.


Muss ich meinen Hund als Listenhund in Schleswig-Holstein registrieren lassen?

Muss ich meinen Hund als Listenhund in Schleswig-Holstein registrieren lassen?

Da es in Schleswig-Holstein keine Listenhunde gibt, existiert auch keine gesonderte Registrierungspflicht für bestimmte Hunderassen, die in anderen Bundesländern möglicherweise als extrem gefährliche Hunderassen eingestuft sind. 

Es gilt eine generelle Pflicht zur Anmeldung eines Hundes bei der Kommune sowie die ebenfalls allgemeine Pflicht zur Kennzeichnung mit einem Transponder (Chippflicht). 

Die Daten werden in Schleswig-Holstein nicht in einem zentralen Hunderegister erfasst.


Welche Konsequenzen drohen, wenn man gegen das Hundegesetz in Schleswig-Holstein verstößt?

Verstöße gegen das Hundegesetz in Schleswig-Holstein gelten als Ordnungswidrigkeiten. Abhängig vom Vergehen kann ein Bußgeld bis zu einer Höhe von 10.000 Euro verhängt werden.

Hältst du einen gefährlichen Hund in Schleswig-Holstein oder konntest du seine Gefährlichkeit erfolgreich widerlegen? Erzähle uns gerne in den Kommentaren davon!

Meine 3 Must-Haves Für Jeden Hundefreund​

Trixie Intelligenz Spielzeug
KONG Spielzeug für mentale Auslastung
Hunde Schnüffelteppich

Auch Interessant

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert