Trotz zahlreicher neuer Tiergesetze kommen Verletzungen und Angriffe durch Hunde weiterhin vor. Deshalb erweitern manche Bundesländer ihre Tierhaltungsgesetze. Eines davon ist die 20/40-Hunde-Regelung.
Aber was beinhaltet diese und für welche Hunde gilt sie? Wir sind den wichtigsten Fragen auf den Grund gegangen und haben für dich die Antworten zu diesem Thema in unserem Artikel zusammengefasst.
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ToggleWas sind 20/40-Hunde?
Als 20/40-Hunde werden solche in einigen Bundesländern bezeichnet, die ausgewachsen mindestens 20 Kilogramm an Gewicht besitzen und/oder eine Schulterhöhe von mindestens 40 Zentimetern aufweisen.
Sie fallen damit in die Kategorie „Große und/oder schwere Hunde„, von denen aufgrund dieser Körpereigenschaften ein erhöhtes Gefährdungsrisiko ausgeht als von kleineren Hunden, wie in der Realität bereits mehrfach zu erleben war.
Zu den 20/40-Hunden zählen auch Mischlingshunde, deren Abstammung nicht eindeutig geklärt werden kann. Aber vor allem trifft das 20/40-Hundegesetz zahlreiche Halter von beispielsweise folgenden Hunderassen:
- American Staffordshire Terrier
- Berger de Brie
- Berner Sennenhund
- Bernhardiner
- Bobtail
- Dalmatiner
- Deutscher Schäferhund
- Labrador Retriever
- Rottweiler
- Wolfsspitz
Sind 20/40-Hunde gefährlich?
Nein, 20/40-Hunde sind nicht pauschal gefährlich.
Sie sind dennoch als potenziell gefährlich eingestuft, weil sie aufgrund ihrer Größe und/oder ihres Gewichts bei unsachgemäßer Haltung und Führung eine deutlich höhere Gefahr für Personen und andere Tiere darstellen können als kleinere und leichtgewichtigere Hunde.
Meist geht eine höhere Beißkraft von großen und schweren Hunden aus, was zu einem erhöhten Risiko für eventuell massive bis hin zu lebensbedrohlichen Bissverletzungen führt.
Selbst der liebste Hund kann nämlich in triggernde Situationen geraten und plötzlich zubeißen.
Was ist die sogenannte 20/40-Regelung für Hunde?
Die 20/40-Hunde-Regelung ist eine im Hundegesetz festgelegte Vorschrift für dich als Hundehalter, die durch bestimmte Auflagen dafür sorgt, dass das von diesen Hunden ausgehende potenzielle Risiko minimiert wird.
Die Auflagen bestimmen die Bundesländer beziehungsweise Kommunen selbst. Aktuell bestehen diese nur in NRW und Brandenburg.
Welche Auflagen müssen für 20/40-Hunde erfüllt werden?
Die Auflagen umfassen sicherheitsrelevante Vorgaben und Vorschriften zur eindeutigen Halter- sowie Hunde-Identifizierung, wie folgend:
20/40-Hunde in NRW
Laut Ministerium des Inneren des Landes NRW gelten für 20/40-Hunde in NRW bei der Haltung folgende Auflagen:
- Die Haltung von 20/40-Hunden ist der zuständigen Behörde ausnahmslos anzuzeigen
- Halter haben einen Sachkundenachweis vorzulegen, der am Veterinäramt, bei anerkannten Sachverständigen beziehungsweise Sachverständigenstellen oder bei von der Tierärztekammer befugten Tierärzten absolviert werden kann
- Die Zuverlässigkeit von Haltern muss gegeben sein
- Die zuständige Behörde prüft Faktoren, durch die eine Zuverlässigkeit gegeben oder nicht gegeben ist, was gegebenenfalls die Einreichung eines Führungszeugnisses des Halters erfordert
- 20/40-Hunde sind mit einem Mikrochip zu kennzeichnen
- Halter sind verpflichtet, eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen und diese der zuständigen Behörde nachzuweisen
- Die Hunde dieser Kategorie sind außerhalb eines befriedeten Grundstücks innerhalb bebauter Ortsteile auf öffentlichen Straßen, Wegen sowie Plätzen zu jedem Zeitpunkt an der Leine zu halten
20/40-Hunde in Brandenburg
Für die Haltung von 20/40-Hunden in Brandenburg gelten diese Auflagen:
- Die Haltung eines 20/40-Hundes ist der zuständigen Behörde unverzüglich und ausnahmslos anzuzeigen
- Halter haben einen Sachkundenachweis vorzulegen, der am Veterinäramt, bei anerkannten Sachverständigen beziehungsweise Sachverständigenstellen oder bei von der Tierärztekammer befugten Tierärzten absolviert werden kann
- Halter haben ihre Zuverlässigkeit durch das Vorlegen eines Führungszeugnisses vorzulegen
- 20/40-Hunde sind mit einem Mikrochip zu kennzeichnen
- Es gilt generell eine strikte Anleinpflicht auf verschiedenen öffentlichen Flächen, wie beispielsweise in Fußgängerzonen, auf Stadtfesten sowie auf Kinder- und Sportspielflächen
- Zuständige Behörden behalten sich das Recht vor, einen 20/40-Hund der Maulkorbpflicht zu unterlegen
Wie findest du die 20/40-Hunde-Regelung? Wir freuen uns auf deine Meinung in unseren Kommentaren.