American Bully: Hier gilt er als Listenhund

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Quelle: Canva

Der American Bully ist eine Kreuzung aus American Staffordshire und Pitbull Terriern, allerdings keine in Deutschland anerkannte Rasse. Daraus ergibt sich die Frage, ob hierzulande der American Bully als Listenhund gilt.

Wir sind der Frage auf den Grund gegangen und haben für dich alle wichtigen Informationen in unserem Artikel zusammengetragen.


In welchen Bundesländern gilt der American Bully als Listenhund?

In welchen Bundesländern gilt der American Bully als Listenhund?

Der American Bully XL ist als Listenhund ebenso wenig geführt wie die „kleineren“ Bully-Typen Classic, Standard und Pocket. Das liegt daran, dass er keine Rasse darstellt.

Dennoch gilt die Regel, dass alle Typen entsprechend der Abstammung auf der Rassenliste einzuordnen sind. Der American Bully fällt somit in den Listen der Bundesländer unter Pitbull und American Staffordshire.

Die folgende Tabelle zeigt, wo der American Bully ein Listenhund ist:

BundeslandKategorieBesonderheiten
Baden-Württemberg2Haltung ab 6 Monaten erlaubnispflichtig
Bayern1Haltung immer erlaubnispflichtig
Berlin1Sach­kun­de­nach­weis, Haftpflichtversicherung, Füh­rungs­zeug­nis, Wesens­test und Maulkorbpflicht als Grund­vor­aus­set­zun­gen
Brandenburg1Generelles Haltungs- und Zuchtverbot
BremenkeineGrundsätzlich verboten; Ausnahme: aus Tierheimen in Bremen adoptierte sowie Fundtiere mit Auflagen, sowie bei vorübergehendem Aufenthalt mit gültigen Dokumenten für die legale Hundehaltung
Hamburg1Halteerlaubnis erforderlich, Leinen- und Maul­korb­pflicht
HessenkeineGrundsätzlich erlaub­nis­pflich­tig, Sach­kun­de­nach­weis und Wesens­test erforderlich, Leinen- und Maul­korb­zwang
Meck­len­burg-Vor­pom­mernkeineOhne Negativzeugnis ist Hal­tungs­er­laub­nis erforderlich, es besteht grundsätzlicher Leinen- sowie Maul­korb­zwang
Nordrhein-Westfalen1Erlaubnispflichtig, Sachkunde- und Wesenstest erforderlich
Rhein­land-PfalzkeineGrundsätzlich erlaubnispflichtig
Saar­landkeineHaltung nur mit positivem Wesenstest erlaubt
Sachsen-AnhaltkeineWesenstest erforderlich; bei negativem Wesenstest Haltung nur mit behördlicher Erlaubnis

💡Hinweis

Kate­go­rie 1 bedeutet: defi­ni­tiv gefähr­lich; fast immer ist der American Bully XL als Listenhund hier einzuordnen
Kate­go­rie 2 bedeutet: Gefähr­lich­keit ver­mu­tet, aber kann durch Wesenstest widerlegt werden


Welche Vorschriften gelten für den American Bully als Listenhund in Deutschland?

Welche Vorschriften gelten für den American Bully als Listenhund in Deutschland?

Die Vorschriften für den American Bully variieren je nach Bundesland zwischen Einholung von behördlicher Genehmigung sowie Sachkundenachweisen und Wesenstests.

  • Behördliche Erlaubnis: Es hat ein begrün­de­tes Inter­esse an der Haltung vorzuliegen
  • Wesenstest: Der Hund wird auf seine Gefährlichkeit überprüft
  • Sachkundenachweis: Der Halter muss mittels Test nachweisen, ob er ausreichende Sachkenntnisse im Umgang mit einem American Bully als Listenhund besitzt

Was muss ich bei der Haltung eines American Bullys beachten?

Was muss ich bei der Haltung eines American Bullys beachten?

Bei der Haltung von einem American Bully als Listenhund ist zu beachten, dass generelle Haltungsbedingungen wie eine Hundehaftpflichtversicherung, Leinenpflicht und Maulkorbzwang gegeben sein können.

Der American Bully ist als Listenhund in NRW und allen anderen Bundesländern so zu halten, zu führen und zu beaufsichtigen, dass von ihm keine Gefahr für Leben oder Gesundheit von Menschen oder anderen Tieren ausgeht.

Zusätzlich gilt für den American Bully als Listenhund in Hessen, dass er nur allein ausgeführt werden darf.

Haftpflichtversicherung

Außer in Mecklenburg-Vorpommern ist eine Hundehaftpflichtversicherung in allen Bundesländern Pflicht für den American Bully.

Die Verordnung gilt in sechs Bundesländern für alle Hunde ab sechs Monaten. In den restlichen Bundesländern unterliegen die Eltern American Pitbull und American Staffordshire der Haftpflichtversicherungspflicht und damit folglich auch der American Bully als Listenhund.

Versicherungssummen

In manchen Bundesländern greifen laut der AGILA Haustierversicherung gesetzliche Vorgaben zur Mindesthöhe der Hundehaftpflichtversicherung:

  • Berlin: 1.000.000 Euro je Versicherungsfall, maximal 500 Euro Selbstbeteiligung
  • Hamburg: 1.000.000 Euro je Versicherungsfall, maximal 500 Euro Selbstbeteiligung
  • American Bully Listenhund in Hessen: 500.000 Euro je Versicherungsfall
  • Niedersachsen: 500.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für Sachschäden je Versicherungsfall
  • American Bully Listenhund in NRW: 500.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für Sachschäden je Versicherungsfall
  • Rheinland-Pfalz: 500.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für Sachschäden je Versicherungsfall
  • Saarland: 1.000.000 Euro für Personenschäden, 500.000 Euro für Sachschäden je Versicherungsfall
  • Sachsen-Anhalt: 1.000.000 Euro für Personen- und Sachschäden, 50.000 Euro für sonstige
    Vermögensschäden
  • Schleswig-Holstein: 500.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für Sachschäden
  • Thüringen: 500.000 Euro für Personen- und Sachschäden, 250.000 Euro für sonstige Schäden

Leinenpflicht und Maulkorbpflicht

Je nach Bundesland kann ein dauerhafter Maulkorbzwang oder eine Maulkorbbefreiung durch positiven Wesenstest möglich sein.

In zahlreichen Bundesländern ist Leinenzwang generell für jeden Hund vorgeschrieben, in anderen Bundesländern nur für Listenhunde und es besteht keine Möglichkeit der Befreiung durch einen positiven Wesenstest.


Welche rechtlichen Konsequenzen drohen bei Verstößen gegen die Vorschriften?

Welche rechtlichen Konsequenzen drohen bei Verstößen gegen die Vorschriften?

Als rechtliche Konsequenzen erwarten dich mit einem American Bully als Listenhund bei Verstößen gegen die Hundeverordnungen empfindliche Bußgelder, Strafen und möglicherweise sogar ein Tierhaltungsverbot oder die Tötung deines Tiers.

Hier einige Beispiele:

  • Unerlaubtes Halten, Züchten oder Handeln mit American Bully Listenhund: Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder Geldstrafe je nach Bundesland bis zu 50.000 Euro
  • Verstoß gegen Haltungsbedingungen je nach Bundesland: zwischen 5.000 und 10.000 Euro, in Wiederholungsfällen oder in schweren Fällen Hundehaltungsverbot
  • Verstoß gegen Aufsichtspflicht und bei Gefahr für andere Personen oder Tiere: je nach Schwere zwischen 200 und 5.000 Euro, gegebenenfalls Schadensersatzforderungen sowie Hundehaltungsverbot
  • Nicht-Anleinen: abhängig von Lage und Situation zwischen 75 und 200 Euro

Hast du Anregungen, Fragen oder eigene Erfahrungen zum Thema „American Bully als Listenhund“? Dann hinterlasse uns gern einen Kommentar.

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