Hund zugelaufen – Was ist jetzt zu tun? Ein Profi klärt auf

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Jedes Jahr entlaufen nach Angaben des Haustierregisters TASSO über 30.000 Hunde. Die Dunkelziffer dürfte noch wesentlich höher liegen, da nur jeder zweite Hund registriert ist. 

Es kann also jederzeit passieren, dass dir ein Hund zugelaufen ist und du dich fragst: Was ist nun zu tun? 

In diesem Ratgeber geben wir dir wertvolle Tipps und Hinweise, damit du weißt, wie du in einem solchen Fall angemessen reagierst.


Was tun, wenn mir ein Hund zugelaufen ist?

Wenn dir ein Hund zugelaufen ist, dann musst du in erster Linie ruhig bleiben, um den Hund nicht zu erschrecken. 

Erst einmal beobachten

Ein entlaufener Hund ist einem enormen Stress ausgesetzt. Deshalb solltest du versuchen, ihn zu beruhigen. 

Halte Distanz und sprich ihn mit ruhiger Stimme an. Lass dir Zeit und beobachte den Hund eine Weile.

Achte darauf, wie er sich verhält. Ist er scheu, ängstlich, verwirrt oder aggressiv? Oder ist er eher gelassen, verspielt und freundlich?

Auf keinen Fall solltest du den Hund gleich anfassen. Dadurch könnte er in Panik geraten und flüchten.

Den Hund eine Weile nur zu beobachten, ergibt auch deshalb Sinn, weil es sein kann, dass sein Herrchen in der Nähe ist und ihn abholt.

Taucht nach einiger Zeit kein Besitzer auf, dann musst du handeln.

Den Hund sichern

Das Erste, was zu tun ist: Du musst den Hund sichern, damit er nicht weglaufen kann.

Solltest du dir das nicht zutrauen, dann ruf gleich die Polizei oder den örtlichen Tierschutz. 

In der Zwischenzeit kannst du eine Barriere aufbauen, etwa durch Fahrräder, Mülleimer oder ähnliche Objekte, um den Hund an Ort und Stelle zu halten.

Wenn du keine Leine oder einen Strick hast, ist deine Fantasie gefragt.

Als Leinen-Ersatz kommt beispielsweise ein Schal, ein Gürtel oder der Trageriemen einer Tasche und eines Rucksacks in Betracht.

Wichtig zu wissen

Wenn dir ein Hund zugelaufen ist, darfst du ihn auf keinen Fall einfach mitnehmen, ohne es den zuständigen Behörden zu melden.


Wem soll ich einen zugelaufenen Hund melden?

Wem soll ich einen zugelaufenen Hund melden?

Du bist gesetzlich verpflichtet, den Fund eines Hundes zu melden. Wenn du ihn einfach nach Hause mitnimmst, machst du dich strafbar

Melden kannst du den Fund eines Hundes bei folgenden Institutionen:

  • Polizei
  • örtliches Tierheim oder Tierschutzverein
  • Gemeinde
  • Fundbüro
  • ähnliche Meldestellen

In erster Linie geht es darum, den Hund wieder seinem Besitzer zuzuführen. Diese Aufgabe übernimmt dann die Einrichtung.

Wenn der Hund gechippt ist, können die Polizei oder Mitarbeiter vom Tierheim die Chipnummer auslesen und, wenn er registriert ist, den Besitzer ausfindig machen.

Die Gemeinde und ähnliche Meldestellen übertragen Fundtiere dem örtlichen Tierheim oder einem Tierschutzverein, der für die Versorgung von Fundtieren vor Ort zuständig ist.

Erst dann, wenn du den Fund des Hundes gemeldet hast, bist du berechtigt, dich um ihn zu kümmern. 


Was tun, wenn der zugelaufene Hund verletzt ist?

Wenn der zugelaufene Hund verletzt ist, darfst du zuerst handeln und kannst den Fund des Hundes danach melden. 

Du musst dafür sorgen, dass er an einem sicheren Ort liegt, also nicht weiteren Verletzungsgefahren ausgesetzt ist.

Dann rufst du einen Tierarzt oder eine Tiernotfallklinik. Sie können dir schon am Telefon sagen, wie du je nach Verletzung Erste Hilfe leisten kannst.

Wenn es geht und die Verletzung offensichtlich nicht allzu gravierend ist, kannst du den Hund auch selbst zum Tierarzt oder in eine Tierklinik bringen.

Wichtig zu wissen

Wird der Besitzer später nicht ermittelt, dann musst du eventuell für die Behandlungskosten aufkommen.


Gibt es eine Belohnung, wenn ich einen zugelaufenen Hund finde?

Gibt es eine Belohnung, wenn ich einen zugelaufenen Hund finde?

Grundsätzlich hat jeder Finder einer herrenlosen Sache Anspruch auf Finderlohn. Laut Gesetz schuldet der Besitzer dem Finder einen Finderlohn von drei Prozent.

Das setzt voraus, dass du den Hund gemäß den Grundsätzen des Tierschutzrechts versorgt hast.

Dazu reicht es, deiner Meldepflicht nachzukommen oder den Hund bei einem Tierheim abzugeben.

Kann der Besitzer nicht ausfindig gemacht werden, dann entfällt ein Anspruch auf Finderlohn. 

Manchmal bieten Tierheime oder Tierschutzorganisationen eine Belohnung an, um die Rückkehr von vermissten Tieren zu fördern. 

Du wirst dich also im Einzelfall erkundigen müssen, ob dir eine Belohnung zusteht, wie hoch sie ist und wie die Auszahlung geregelt ist.

Ist dir schon mal ein Hund zugelaufen, und du weißt, was zu tun ist? Dann teile uns deine Erfahrung gerne in einem Kommentar mit!

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