Freilaufende Hunde auf Privatgrundstück: Das ist zu beachten

freilaufende hunde auf privatgrundstück
Quelle: Canva

Die Vorstellung, dass der eigene Hund auf dem Privatgrundstück frei laufen und herumtollen kann, ist der Traum eines jeden Hundehalters.

Aber diese Freiheit für den Hund ist mit viel Verantwortung für dich als Hundehalter verbunden. 

In diesem Beitrag beleuchten wir die wesentlichen Punkte, die du bedenken musst, wenn freilaufende Hunde auf deinem Privatgrundstück unterwegs sind – ob dein Vierbeiner oder ein fremder.


Welche Bestimmungen gelten für freilaufende Hunde auf Privatgrundstücken?

Welche Bestimmungen gelten für freilaufende Hunde auf Privatgrundstücken?

Es gibt eine Reihe von gesetzlichen Bestimmungen, die die Bewegungsfreiheit deines Hundes auf deinem Grundstück regeln.

Sie betreffen in erster Linie die Haftung des Hundebesitzers. Du trägst die Verantwortung für das Verhalten deines Hundes.

Falls dein Hund zum Beispiel ein Loch unter der Umzäunung des Grundstücks gebuddelt hat und ausbüxt, musst du für Schäden aufkommen, die er anrichtet.

Selbst wenn auf dem ungeplanten Ausflug nichts passiert, verstößt du eventuell gegen eine bestehende Anleinpflicht und musst mit einem Bußgeld rechnen.

Auch wenn es keine generelle Anleinpflicht auf einem Privatgrundstück gibt, musst du dafür sorgen, dass dein Hund das Grundstück nicht alleine verlassen kann.

Dabei müssen die Höhe und die Beschaffenheit des Zauns in Einklang mit den örtlichen Vorschriften stehen.

Zu guter Letzt musst du dafür sorgen, dass dein Hund die Nachbarn nicht durch lautes Gebell oder sein Verhalten hinter dem Gartenzaun belästigt.


Was sind die Risiken bei freilaufenden Hunden auf Privatgrundstücken?

Was sind die Risiken bei freilaufenden Hunden auf Privatgrundstücken?

Freilaufende Hunde auf einem Privatgrundstück sind immer mit Risiken verbunden, die die Sicherheit des eigenen Hundes sowie von anderen Menschen, Tieren und Eigentum betreffen.

Wenn der Hund entwischt

Potenzielle Risiken sind:

  • Flucht auf befahrene Straßen
  • Verursachen eines Unfalls mit Verletzten
  • Schäden an Menschen und Tieren
  • Schäden an fremdem Eigentum
  • Verstoß gegen örtliche Gesetze und Verordnungen
  • Nachbarschaftskonflikte

Das größte Risiko ist zweifelsohne, dass der Hund entwischt und einen Unfall mit verletzten Personen verursacht.

Ebenfalls teuer kann es werden, wenn der Hund auf seinem Streifzug Schäden anrichtet, etwa in fremden Vorgärten, an Autos oder anderen Objekten.

Groß ist auch das Risiko, dass dein Hund unterwegs auf andere Hunde trifft und es zu Auseinandersetzungen mit Hund und Halter kommt.

In jedem Fall bist du verantwortlich und musst für alle Schäden aufkommen, wenn dein Hund dein Grundstück verlässt.

Wenn Fremde auf das Grundstück kommen

Dein Hund muss das Grundstück gar nicht verlassen, um zum Risiko zu werden. Es kann auch vorkommen, dass Fremde das Grundstück unerlaubt betreten

Auch dann bist du für das Verhalten deines Hundes verantwortlich. Das kann selbst dann gelten, wenn du ein Warnschild angebracht hast.

“Das Schild kann aber dazu führen, dass der Geschädigte selbst mitverantwortlich für den Hundebiss ist, weil er das Grundstück trotz der Warnung am Tor betreten hat”, schreibt anwalt.de.

Weiter heißt es dort: “Wenn man sich als Geschädigter ein Mitverschulden anrechnen lassen muss, kürzt sich der eigene Schadensersatzanspruch oder ist in extremen Fällen sogar ganz ausgeschlossen.” 

Ein Warnschild ist also in jedem Fall eine gute Idee.


Was kann ich tun, wenn ein fremder Hund mein Privatgelände betritt?

Was kann ich tun, wenn ein fremder Hund mein Privatgelände betritt?

Wenn ein fremder Hund ein Privatgelände betritt, ist es entscheidend, richtig zu handeln.

Die Situation erfordert Fingerspitzengefühl im Umgang mit dem Tier und, falls der Hund Schäden verursacht, rechtliche Kenntnisse.

Was ist zu tun?

Vor allen Dingen heißt es, Ruhe zu bewahren. Laute Geräusche oder schnelle Bewegungen könnten den fremden Hund beunruhigen.

Wenn der Besitzer des Hundes bekannt ist, solltest du ihn kontaktieren. Handelt es sich um einen gänzlich fremden Hund, dann kommt es auf sein Verhalten an.

Es dürfte sicher kein Problem sein, einen kleinen, freundlichen Hund einzufangen. Bei einem großen Hund ist jedoch Vorsicht geboten. Dann ist es besser, die Behörden zu verständigen.

Das können

  • das örtliche Ordnungsamt, 
  • ein Tierschutzverein oder
  • die Polizei 

sein. Sie kümmern sich um alles weitere.

Wenn Schaden entstanden ist

Für Schäden, gleich welcher Art, haftet der Hundehalter. Er muss auch die Hinterlassenschaften seines Hundes beseitigen.

💡 Wichtig zu wissen

Wenn du Schadensersatzforderungen stellen willst, musst du Beweise vorlegen. Mach also unbedingt Fotos von dem Hund und den Schäden!

Kommt es öfter vor, dass der fremde Hund dein Grundstück betritt, kannst du Anzeige bei der Polizei erstatten und einen Unterlassungsanspruch geltend machen.

Darf dein Hund frei auf deinem Grundstück laufen? Welche Erfahrungen hast du gemacht? Wir freuen uns über einen Kommentar.

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