Hund im Büro – was Arbeitnehmer beachten sollten

Hund im Büro
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Viele Arbeitgeber erlauben ihren Angestellten, den Hund mit ins Büro zu bringen. Das kann die Motivation fördern, wenn die Mitarbeiter wissen, dass sich ihr Vierbeiner an einem sicheren Ort befindet. Ein Hund kann sich auch positiv auf das Betriebsklima auswirken. 

Allerdings darf der Hund die Arbeitsbedingungen nicht beeinträchtigen und nicht bei der Arbeit stören. Nicht zu vergessen sind auch Ängste oder Allergien von Kollegen, die es zu berücksichtigen gilt. 


Wann darf ein Hund mit ins Büro?

Wann darf ein Hund mit ins Büro?

Ob ein Hund mit ins Büro darf, entscheidet der Arbeitgeber. Er kann die Mitnahme von Hunden ins Büro verbieten, vor allem, wenn:

  • Mitarbeiter unter Allergien leiden
  • Mitarbeiter Angst vor Hunden haben
  • der Hund durch lautes Bellen oder anderes Verhalten stört, da er beispielsweise Mitarbeiter anspringt
  • der Hund aggressiv ist

Die Mitnahme eines Blinden- oder Servicehundes von Arbeitnehmern mit Behinderung darf der Arbeitgeber nicht verbieten. 


Regelung der Mitnahme von Hunden ins Büro

Gesetzliche Grundlage ist die Gewerbeordnung (GewO), Paragraf 106. Sie regelt nicht explizit die Mitnahme von Hunden ins Büro, doch liegt es im billigen Ermessen des Arbeitgebers, was er in Bezug auf Ordnung und Verhalten der Arbeitnehmer erlaubt. 

Arbeitgeber können in Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag festlegen, ob die Mitnahme von Hunden erlaubt oder verboten ist. Arbeitnehmer sollten grundsätzlich ihren Arbeitgeber oder Vorgesetzten fragen, ob sie einen Hund mit ins Büro bringen dürfen. 

Der Gleichbehandlungsgrundsatz gilt, wenn bereits anderen Mitarbeiter die Mitnahme ihrer Hunde ins Büro gestattet ist. Mitarbeiter können in diesem Fall die Erlaubnis zur Mitnahme des Hundes einfordern. Allerdings kann der Arbeitgeber Einschränkungen bezüglich Größe, Rasse (beispielsweise als gefährlich geltende Rassen) und Verhalten des Hundes vornehmen. Wird ein Hund, der ursprünglich unauffällig war, aus verschiedenen Gründen aggressiv, kann der Arbeitgeber dessen Mitnahme ins Büro verbieten. 

Grundsätzlich darf der Hund nicht aggressiv oder anderweitig auffällig sein. Er sollte für die Mitnahme ins Büro gut sozialisiert sein. Wichtig ist auch, dass er gesund ist und nicht unter ansteckenden Erkrankungen leidet. 

Wer einen Hund trotz Verbot mit ins Büro mitbringt, riskiert eine Abmahnung oder sogar eine verhaltensbedingte Kündigung. 

💡Tipp

In jedem Fall sollten Mitarbeiter mit Hund eine Hundehaftpflichtversicherung nachweisen können, wenn sie ihren Hund mitnehmen möchten. Der Halter muss haften, wenn der Hund Schäden im Büro verursacht. In diesem Fall tritt die Hundehaftpflichtversicherung ein. 


Was braucht ein Hund im Büro?

Was braucht ein Hund im Büro?

Wer seinen Hund mit ins Büro nehmen möchte, sollte grundsätzlich daran denken, dass er geimpft, entwurmt und möglichst auch gechippt ist. Die Impfungen sollte der Mitarbeiter nachweisen können. Der Hund muss sauber sein. Es ist daher wichtig, dass Hundebesitzer an die regelmäßige Fell- und Zahnpflege denken.

Fürs Büro ist die richtige Ausstattung wichtig, damit der Büroalltag durch den Hund nicht gestört wird und die Fellnase sich wohlfühlt. Der Hund braucht daher einige Dinge: 

  • gegebenenfalls Schutzgitter für Türen, damit der Hund nicht in Bereiche geht, die er nicht betreten darf
  • Wassernapf und verschließbarer Futternapf, damit keine unangenehmen Gerüche stören
  • Decke oder Kissen zum Liegen
  • Halsband und Hundeleine (zum Gassigehen in der Mittagspause)
  • Futter und Wasser
  • Leckerli zur Belohnung
  • Spielzeug
  • Kotbeutel und Feuchtreinigungstücher

💡Tipp

Der Hund sollte einen möglichst ruhigen und beständigen Platz im Büro haben, an dem er nur wenig gestört ist. Der Platz sollte nicht gewechselt werden. 


Einen Hund zum Bürohund trainieren

Um keine unangenehmen Überraschungen mit dem Hund im Büro zu erleben, sollten Hundebesitzer ihren Hund erst an den Büroalltag gewöhnen und mit ihm trainieren. Ein Hund, der sonst ruhig ist, kann angespannt oder aggressiv auf die neue Umgebung reagieren. Viele Menschen, laute Stimmen, Geräusche wie Drucker oder Telefon und die Büroatmosphäre können für den Hund echte Herausforderungen sein. 

Sinnvoll ist daher eine Eingewöhnung, die anfangs nur bei einer Stunde liegt und dann langsam gesteigert wird. Mit der Arbeit im Homeoffice ist das möglich. Der Hund sollte den Mitarbeitern vorgestellt werden. Es muss geklärt werden, welche Räume und Bereiche für den Hund tabu sind. 

Der Hund sollte feste Zeiten zum Fressen und Gassigehen haben. Ist der Hund agil und verlangt er nach viel Bewegung, kann er in der Mittagspause draußen bei der Gassirunde mit Apportieren beschäftigt werden. 

💡Tipp

Ein Hundetrainer kann bei der Eingewöhnung des Hundes ins Büro helfen. Er hält auch Tipps bereit, wie sich Stress mit dem Hund im Büro vermeiden lässt.


Welche Vor- und Nachteile hat ein Hund am Arbeitsplatz?

Ein Hund im Büro kann sich positiv auf das Miteinander auswirken und ein Ruhepol sein. Er trägt zu einer besseren Gesundheit und Motivation seines Besitzers bei und kann auch die Motivation der Mitarbeiter steigern. Es ist daher möglich, dass die Leistung der Mitarbeiter verbessert wird. 

Ein Hund reduziert das Stresslevel und trägt zur Zufriedenheit der Mitarbeiter bei, vorausgesetzt, er ist sozialisiert. Er kann arbeitsbedingten psychischen Erkrankungen wie Burnout entgegenwirken. 

Nachteilig sind die möglichen Gefahren, die von einem Hund ausgehen. Die ungewohnte Situation kann dazu führen, dass der Hund Gegenstände im Büro beschädigt, Mitarbeiter anspringt oder durch Bellen bei der Arbeit stört. 

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