Diese Rassen gelten in Sachsen-Anhalt als Listenhunde

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Quelle: Canva

Sachsen-Anhalt führt wie viele Bundesländer in Deutschland eine Rasseliste. Hunde, die auf dieser Liste auftauchen, gelten zunächst als gefährlich. 

Du kannst aber gegenüber den Behörden nachweisen, dass dein Hund nicht gefährlich ist. 

Wie du das machst und was es sonst zu Listenhunden und gefährlichen Hunden in Sachsen-Anhalt zu wissen gibt, erfährst du in diesem Beitrag.


Welche Hunderassen gelten in Sachsen-Anhalt als Listenhunde?

Die Liste der Listenhunde in Sachsen-Anhalt ist sehr kurz. Sie umfasst nur die folgenden Rassen:


Welche Verbote gelten für Listenhunde in Sachsen-Anhalt?

Welche Verbote gelten für Listenhunde in Sachsen-Anhalt?

Listenhunde dürfen in Sachsen-Anhalt nicht gezüchtet, vermehrt oder gehandelt werden. 

Man darf sie nach dem deutschlandweit gültigen Hundeverbringungs- und -einfuhrbeschränkungsgesetz auch nicht aus dem Ausland einführen. 

Es ist aber legal, in Sachsen-Anhalt einen Listenhund zu halten, und ebenso legal, ihn aus einem anderen Bundesland mitzubringen, in dem die Zucht nicht untersagt ist.

💡 Tipp

Es gibt vier Bundesländer ohne rassespezifische Hundegesetzgebung. Das sind Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Schleswig-Holstein und Thüringen. Des Weiteren gilt der Bullterrier in Rheinland-Pfalz und im Saarland und der Staffordshire Bullterrier in Sachsen nicht als Listenhund.


Haltung von Listenhunden in Sachsen-Anhalt

Für die Haltung von Listenhunden in Sachsen-Anhalt besteht keine Erlaubnispflicht

Der Hund muss allerdings in einem Wesenstest seine Fähigkeit zu einem sozialverträglichen Verhalten unter Beweis stellen. 

Hat er diese Hürde genommen, dann ist er allen anderen Hunden rechtlich gleichgestellt.

Der Wesenstest

Im Wesenstest wird der Hund mit 36 verschiedenen Situationen konfrontiert, wie sie jederzeit im Alltag vorkommen können. 

Nach einem erfolgreich bestandenen Test erhält der Halter eine Bescheinigung, die er bei der Gemeinde vorlegen muss. 

Hat der Hund bereits in einem der Bundesländer Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen oder Schleswig-Holstein einen Wesenstest bestanden, dann wird dieser für Listenhunde in Sachsen-Anhalt anerkannt.

💡 Tipp

Hier findest du eine Liste mit anerkannten Sachverständigen für die Durchführung des Wesenstests in Sachsen-Anhalt.


Allgemeine Pflichten für die Haltung von Hunden in Sachsen-Anhalt

Allgemeine Pflichten für die Haltung von Hunden in Sachsen-Anhalt

Die folgenden Pflichten gelten für alle Hundehalter und somit auch für die Halter von Listenhunden in Sachsen-Anhalt:

  • Pflicht zur Anmeldung des Hundes bei der Gemeinde
  • Pflicht zum Eintrag in das zentrale Hunderegister des Landesverwaltungsamts Sachsen-Anhalt (erfolgt automatisch durch die Anmeldung bei der Gemeinde)
  • Pflicht zur Anmeldung zur Hundesteuer (erfolgt automatisch durch die Anmeldung bei der Gemeinde)
  • Pflicht zur Kennzeichnung des Hundes ab einem Alter von sechs Monaten mit einem Mikrochip auf eigene Kosten
  • Pflicht zum Abschluss einer Haftpflichtversicherung ab einem Alter des Hundes von drei Monaten (Deckungssumme mindestens eine Million Euro für Personen- und Sachschäden sowie 50.000 Euro für sonstige Vermögensschäden)
  • Leinenpflicht in Wald und Flur vom 1. März bis zum 15. Juli

Gefährliche Hunde in Sachsen-Anhalt

Listenhunde gelten in Sachsen-Anhalt nur bis zum Bestehen des Wesenstests als gefährlich. 

Darüber hinaus kann ein Hund aufgrund seines Verhaltens als gefährlich eingestuft werden – unabhängig von seiner Rasse. 

Davon ist in den folgenden Fällen auszugehen:

  • Der Hund wurde auf Angriffslust, über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft oder Schärfe oder auf andere in der Wirkung gleichstehende Merkmale gezüchtet, ausgebildet oder abgerichtet.
  • Der Hund hat sich als bissig erwiesen und eine nicht nur geringfügige Verletzung verursacht, ohne selbst angegriffen worden zu sein.
  • Der Hund hat einen anderen Hund trotz dessen offensichtlich erkennbarer artüblicher Unterwerfungsgestik gebissen und nicht nur geringfügig verletzt.
  • Der Hund hat wiederholt in gefahrdrohender Weise Menschen angesprungen.
  • Der Hund hetzt oder reißt unkontrolliert andere Tiere.
  • Der Hund hat gemeinsam mit anderen Hunden einen Menschen oder ein Tier gejagt oder angegriffen, und von den anderen Hunden hat einer den Menschen oder das Tier gebissen.

Gefährlichkeit aufgrund von Angriffslust sowie über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft oder Schärfe gilt bei den folgenden Hundegruppen nicht als Nachweis der Gefährlichkeit:

  • Polizeihunde
  • sonstige Diensthunde von Behörden
  • erfolgreich geprüfte, brauchbare Jagdhunde

Welche Voraussetzungen müssen für die Haltung gefährlicher Hunde in Sachsen-Anhalt erfüllt sein?

Welche Voraussetzungen müssen für die Haltung gefährlicher Hunde in Sachsen-Anhalt erfüllt sein?

Hunde, die aufgrund ihres Verhaltens als gefährlich eingestuft wurden, dürfen nur mit behördlicher Erlaubnis gehalten werden. 

Die Gefährlichkeit kann allerdings wie bei den Listenhunden durch die erfolgreiche Teilnahme am beschriebenen Wesenstest widerlegt werden. 

Voraussetzungen für die Haltung gefährlicher Hunde in Sachsen-Anhalt sind:

  • Volljährigkeit des Hundehalters
  • Zuverlässigkeit des Hundehalters
  • persönliche Eignung des Hundehalters
  • Sachkunde des Hundehalters

Zuverlässigkeit des Hundehalters

Die Zuverlässigkeit muss der Hundehalter durch Vorlage eines polizeilichen Führungszeugnisses nachweisen. 

Du kannst ein polizeiliches Führungszeugnis bei der für dich zuständigen Meldebehörde beziehungsweise bei deinem Bürgeramt bzw. Bürgerbüro beantragen.

Persönliche Eignung des Hundehalters

Um als persönlich geeignet zu gelten, muss der Hundehalter geschäftsfähig und körperlich in der Lage sein, den Hund sicher zu führen. 

Abhängigkeit von Alkohol oder Betäubungsmitteln sowie die gesetzliche Betreuung wegen einer psychischen Krankheit oder einer geistigen oder seelischen Behinderung gelten als Nachweis der Unzuverlässigkeit.

Sachkunde des Hundehalters

Die Sachkunde muss der Hundehalter durch die erfolgreiche Teilnahme an einer Sachkundeprüfung nachweisen. 

Die Prüfung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Den kompletten Fragenkatalog mit den richtigen Antworten kannst du dir online anschauen. 75 % der Fragen müssen richtig beantragt werden. 

Wer die theoretische Prüfung bestanden hat, der ist zur praktischen Prüfung zugelassen. 

Der praktische Prüfungsteil wird durch einen Sachverständigen im Beisein eines beamteten Tierarztes abgenommen. Die folgenden Punkte werden überprüft:

  • Grundgehorsam und Leinenführigkeit des Hundes in fremder Umgebung mit und ohne Ablenkung
  • Vermeiden und Bewältigen bedrohlicher und gefährlicher Situationen bei Begegnungen mit Menschen und Hunden
  • Leinenführigkeit im Straßenverkehr oder in vergleichbaren Situationen, auch unter erschwerten Bedingungen
  • Bewältigung von Alltagssituationen
  • rücksichtsvolles Verhalten des Halters

Vorschriften für die Haltung und Führung gefährlicher Hunde

Für die Haltung und Führung gefährlicher Hunde gelten in Sachsen-Anhalt die folgenden Vorschriften:

  • Haltung des Hundes auf einem ausbruchsicheren Grundstück
  • Führung des Hundes nur durch den Hundehalter
  • Leinenpflicht
  • Maulkorbpflicht

Gefährliche Hunde und Listenhunde: Steuern in Sachsen-Anhalt

Die Besteuerung von Hunden obliegt den Kommunen. Für gefährliche Hunde und Listenhunde sind die Steuern in Sachsen-Anhalt oft deutlich höher als für andere Hunde

Beträge von mehreren Hundert Euro pro Jahr sind keine Seltenheit.


Wo kann ich mich genauer über die Vorschriften für gefährliche Hunde und Listenhunde in Sachsen-Anhalt informieren?

Die wichtigste rechtliche Grundlage für gefährliche Hunde und Listenhunde in Sachsen-Anhalt ist das Gesetz zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (Hundegesetz). 

Wie das Gesetz angewendet werden soll, ist in der Verordnung zur Durchführung des Hundegesetzes geregelt. 

Bei allen Fragen kannst du dich an das Bürgeramt oder das Bürgerbüro deiner Gemeinde wenden. 

Bei Fragen zum Sachkundenachweis und zum Wesenstest kannst du auch das zuständige Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt kontaktieren.


Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen das Hundegesetz in Sachsen-Anhalt?

Wer gegen Vorschriften des Hundegesetzes in Sachsen-Anhalt verstößt, der begeht eine Ordnungswidrigkeit. Abhängig vom Vergehen kann das Bußgeld bis zu 10.000 Euro betragen.

Bist du Besitzer eines Listenhundes in Sachsen-Anhalt? Erzähl uns gerne in einem Kommentar davon, welche Erfahrungen ihr bei den Behörden gemacht habt!

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