Hund behalten trotz Schulden – Was Hundebesitzer wissen sollten

hund behalten trotz schulden
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Zu ihrem Haustier entwickeln Menschen oft eine enge Beziehung. Umso schlimmer ist es, wenn sich Herrchen oder Frauchen aufgrund von Veränderungen in der Lebenssituation von ihrem geliebten Hund trennen müssen. 

Der Besitz eines Hundes ist mit Kosten verbunden, denn Futter, Tierarztkosten, Steuern und Versicherung müssen bezahlt werden. Wie sieht es nun für Menschen mit hohen Schulden und Empfänger von Bürgergeld aus? Können diese Tierfreunde ihren Hund trotzdem behalten?


Kann der Gerichtsvollzieher den Hund pfänden?

Hundebesitzer mit Schulden müssen sich keine Sorgen um ihren Liebling machen, denn der Gerichtsvollzieher kann den Hund nicht pfänden. Die Zivilprozessordnung (ZPO) regelt in Paragraf 811 c, dass Haustiere beim Insolvenzschuldner, also ihrem Besitzer, bleiben. 

Der Grund für diese Regelung ist der Tierschutz, der sich aus der emotionalen Nähe des Besitzers zu seinem Tier ergibt. Damit der Hund tatsächlich dem Pfändungsschutz unterliegt, müssen bestimmte Voraussetzungen vorliegen:

  • der Schuldner muss seinen Hund im häuslichen Bereich halten, das kann auch der Garten sein
  • der Hund darf nicht zu Erwerbszwecken des Schuldners dienen, also kein Zuchttier sein
  • im Fall eines Verkaufs darf der Wert des Hundes nicht deutlich über 250 Euro liegen

💡 Tipp:

Auch wertvolle Hunde mit einem Verkaufswert von deutlich mehr als 250 Euro müssen nicht immer gepfändet werden. Die Belange des Tierschutzes werden berücksichtigt. Könnte der Hund Schaden nehmen, wenn er von seinem Besitzer getrennt wird, kann der Hund in seiner gewohnten Umgebung bleiben. Das ist auch der Fall, wenn der Besitzer ein alter oder einsamer Mensch ist, der sonst keinen Ansprechpartner hat.


Was tun, wenn kein Geld für den Tierarzt vorhanden ist?

Was tun, wenn kein Geld für den Tierarzt vorhanden ist?

Auch wenn der Hund gesund ist, können Hundebesitzer nicht auf Tierarztbesuche verzichten, denn der Hund muss regelmäßig geimpft werden. Bei älteren Tieren sind oft weitere Behandlungen erforderlich, beispielsweise die Entfernung von Zahnstein. Erkrankt der Hund und werden größere Behandlungen oder Operationen erforderlich, kann das richtig teuer werden. 

Um hohe Tierarztkosten zu vermeiden, können Hundebesitzer eine Tierkrankenversicherung oder eine OP-Versicherung abschließen. Sie übernimmt die Kosten für tierärztliche Behandlungen bzw. nur für Operationen. Allerdings wird zumeist eine Selbstbeteiligung vereinbart, die der Versicherungsnehmer selbst tragen muss. Nicht immer übernimmt die Tierkrankenversicherung die Behandlungskosten in voller Höhe. Wer kein Geld hat, kann oft auch die Kosten für eine Tierkrankenversicherung nicht aufbringen. 

Ist kein Geld für den Tierarzt vorhanden und benötigt der Vierbeiner eine Behandlung, sollte der Besitzer mit dem Tierarzt sprechen. Er kennt Möglichkeiten, wie die Behandlung finanziert werden kann, und unterbreitet Vorschläge:

  • Stundung der Tierarztkosten
  • Zahlung der Tierarztrechnung in Raten
  • Verweis an einen ehrenamtlichen Tierarzt, der die Behandlung gegen eine geringe Schutzgebühr vornimmt
  • Suche nach Tierschutzorganisationen oder Stiftungen im Internet, die finanzielle Unterstützung anbieten

💡 Tipp:

Tierheime und Tierschutzorganisationen arbeiten oft mit Tierärzten zusammen, die eine Behandlung für wenig Geld vornehmen. Sie können einen Tierarzt vermitteln und finanzielle Unterstützung bieten. 


Sind Arbeitslose von der Hundesteuer befreit?

Die Hundesteuer wird von der Kommune erhoben und kann sich je nach Kommune unterscheiden. In kleineren Kommunen und ländlichen Gebieten kann die Steuer für einen Hund unter 30 Euro im Jahr liegen, während sie in größeren Städten oft deutlich über 100 Euro liegt. Höhere Steuern werden für Listenhunde erhoben, die als gefährlich gelten. In den einzelnen Bundesländern und Kommunen gelten unterschiedliche Regelungen zu Listenhunden.

Die Hundesteuer ist nach der Zahl der gehaltenen Hunde gestaffelt. Auch hier gibt es Unterschiede, je nach Bundesland und Kommune. So kann beispielsweise die Steuer für den ersten Hund bei 90 Euro liegen, während für den zweiten Hund bereits 200 Euro und für den dritten Hund 350 Euro im Jahr zu zahlen sind. Diese Regelung dient dazu, die Zahl der Hunde zu begrenzen. 

Wer Arbeitslosengeld I bezieht, muss die Hundesteuer selbst zahlen. Bezieher von Bürgergeld müssen in der Regel ebenfalls selbst die Hundesteuer bezahlen. Es gibt jedoch Ausnahmen, sodass Bürgergeld-Empfänger bei der zuständigen Gemeinde oder Kommune eine Befreiung oder Ermäßigung beantragen können. Ob das möglich ist, hängt von der jeweiligen Kommune ab. 

In einigen Fällen müssen Empfänger von Bürgergeld keine Hundesteuer zahlen:

  • wenn es sich um einen Blindenhund oder Servicehund für Menschen mit Behinderung handelt
  • mitunter, wenn der Hund aus einem Tierheim stammt
  • teilweise bei Wachhunden, wenn sich das Grundstück weit entfernt von der nächsten Ortsbebauung befindet

Wie lassen sich Schulden vermeiden?

Wie lassen sich Schulden vermeiden?

Um keine Sorgen zu haben, die Tierarztkosten nicht bezahlen zu können, sollten Hundefreunde von Anfang an Schulden vermeiden. In jedem Fall ist es sinnvoll, Rücklagen zu bilden. In jedem Monat können kleine Beträge zurückgelegt werden, die abhängig vom Einkommen sind. 

Eine weitere Möglichkeit, Schulden zu vermeiden, ist ein Haushaltsbuch, in dem alle laufenden Fixkosten, aber auch Ausgaben für Freizeit, Kleidung, Haushaltsgegenstände und Lebensmittel erfasst werden. Ein Haushaltsbuch bietet einen guten Überblick über die regelmäßigen Ausgaben und hilft, Reserven aufzudecken. 

Hundehalter mit einem geringen Einkommen sollten genau überlegen, wofür sie ihr Geld ausgeben. Gerade bei Kleidung oder Möbeln sind Einsparungen möglich. So kann beispielsweise Second-Hand-Kleidung gekauft werden. Möbel werden mitunter in Sozialkaufhäusern günstig angeboten. Um Tierarztkosten zu vermeiden, kann eine Tierkrankenversicherung sinnvoll sein. 

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