Beschwerde gegen Hund beim Ordnungsamt: Das musst du wissen!

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Quelle: DepositPhotos

Es ist der ewige Kampf von Hundehassern gegen Hundehalter, der nicht zuletzt die bundesdeutschen Ordnungsämter immer wieder beschäftigt.

Statistisch belegt ist es nicht, aber aus Sicht jedes Ordnungsamts nehmen Beschwerden gegen Hunde respektive ihre Halter zu.  

Dieser Trend wirft Fragen nach einem ausgewogenen Miteinander von Hundehaltern und anderen Mitgliedern der Gemeinschaft auf. 

Mit diesem Beitrag bieten wir Einsichten in die unterschiedlichen Perspektiven und zeigen Wege für ein harmonisches Miteinander auf.


Wie kann man eine Beschwerde beim Ordnungsamt einreichen oder zurückziehen?

Selbstverständlich gibt es Situationen, die eine Beschwerde über einen Hund beim Ordnungsamt erforderlich machen.

Eine Beschwerde einreichen: So geht’s

Zuständig für eine Beschwerde über einen Hund ist das Ordnungsamt beziehungsweise die jeweilige Ordnungsbehörde.

Die Beschwerde kann auf den üblichen Kommunikationswegen eingereicht werden, nämlich:

  • Telefonisch: Die Telefonnummer findet sich auf der Webseite der Gemeinde.
  • Per E-Mail: Die E-Mail-Adresse sollte ebenfalls auf der Webseite vermerkt sein.
  • Schriftlich: Auch der Postweg steht noch immer zur Verfügung.
  • Persönlich: Man kann während der Öffnungszeiten oder nach Terminvereinbarung vorsprechen.

Die Beschwerde sollte begründet sein. Deshalb solltest du die Vorfälle, die zur Beschwerde führen, protokollieren.

Beschwerde zurückziehen

Stellst du fest, dass die Beschwerde doch nicht begründet war, oder hast du dich mit dem Hundehalter geeinigt, dann kannst du deine Beschwerde zurückziehen.

Darüber solltest du das Ordnungsamt so schnell wie möglich informieren. Auch in diesem Fall ist eine Begründung erforderlich.

Wichtig zu wissen

Um sicherzugehen, dass deine Beschwerde offiziell zurückgezogen wurde, solltest du beim Ordnungsamt eine schriftliche Bestätigung erbitten.


Welche Beschwerden gegen einen Hund kann man beim Ordnungsamt einlegen?

Welche Beschwerden gegen einen Hund kann man beim Ordnungsamt einlegen?

Die Art der Beschwerde hängt von den örtlichen Gesetzen und Verordnungen ab. Deshalb solltest du die spezifischen Vorschriften in deiner Gemeinde überprüfen.

Die wichtigsten Arten sind:

  • Lärmbelästigung
  • aggressives Verhalten des Hundes
  • Verstoß gegen die Leinenpflicht
  • Verunreinigung öffentlicher Plätze
  • Gefährdung der Verkehrssicherheit

Auch die Haltungsbedingungen können Gegenstand einer Beschwerde sein, wenn der Halter seinen Hund nicht unter Kontrolle hat oder das Tierwohl gefährdet ist.


Muss der Hinweisgeber genannt werden?

Wer sich beschwert, der hat ein Recht darauf, anonym zu bleiben, und die Behörde hat diesen Wunsch zu respektieren.

“Ein Hundehalter hat keinen Anspruch darauf, dass die Ordnungsbehörde einer Kommune ihm die Namen mehrerer Personen mitteilt, die sich zuvor über seinen Hund beschwert hatten”, urteilte die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Neustadt/Weinstraße 2021.

Damit soll es den Bürgern erleichtert werden, sich zu beschweren. Eine anonyme Beschwerde ist möglich, wird aber in der Regel nicht weiter verfolgt.


Welche Konsequenzen kann eine Beschwerde beim Ordnungsamt über einen Hund haben?

Welche Konsequenzen kann eine Beschwerde beim Ordnungsamt über einen Hund haben?

Die Konsequenzen einer Beschwerde beim Ordnungsamt über einen Hund können je nach Art und Schwere der Verstöße gegen örtliche Vorschriften variieren. 

Mögliche Konsequenzen können sein:

  • mündliche oder schriftliche Verwarnung
  • Bußgeld bei wiederholten Verstößen oder schwerwiegenden Fällen
  • Auflagen wie Leinen- und Maulkorbpflicht
  • Tierhalteverbot in extremen Fällen, etwa bei Gefahr durch den Hund

Die verhängten Bußgelder variieren stark und sind abhängig von den gültigen lokalen Gesetzen und Vorschriften.

So kann zum Beispiel die Missachtung der Leinenpflicht in einzelnen Städten und Kommunen bis zu 20.000 Euro kosten.

Die Höhe des Bußgelds für das Nichtbeseitigen von Hundekot reicht je nach Gemeinde von 10 bis 150 Euro, in manchen Großstädten bis 1.000 Euro und mehr. 


Wie lange dauert es, bis das Ordnungsamt auf eine Beschwerde über einen Hund reagiert?

Für die Bearbeitungszeit einer Beschwerde beim Ordnungsamt über einen Hund gibt es keine festen Regeln.

Vielmehr ist die Bearbeitungszeit in erster Linie abhängig von der Dringlichkeit des Vorfalls. Droht von dem Hund eine Gefahr, dann wird die Behörde schnell reagieren.


Wie vermeide ich eine Beschwerde beim Ordnungsamt über meinen Hund?

Um eine Beschwerde beim Ordnungsamt über einen Hund zu vermeiden, ist es wichtig, als Hundehalter verantwortungsbewusst zu handeln und Rücksicht zu nehmen.

So solltest du dich unbedingt an alle gesetzlichen Vorgaben wie Leinen- und Maulkorbpflicht und das Entfernen von Hundekot halten.

Denk daran, dass nicht alle Menschen Hunde lieben und manche auch schlicht Angst haben. Nimm einfach Rücksicht darauf.

Dass Hunde bellen, ist normal. Das sehen auch die Gerichte so. Für die Richter stellt sich in diesem Zusammenhang immer nur die Frage, was zumutbar ist

Zu guter Letzt ist es im Interesse aller, Probleme direkt anzusprechen und eine Lösung zu suchen, bevor eine Beschwerde beim Ordnungsamt eingereicht wird.

Du hast Erfahrungen im Umgang mit Beschwerden über einen Hund beim Ordnungsamt? Teil sie gerne in einem Kommentar mit uns!

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