Welche Hunderassen betrifft die Einstufung als Listenhunde, die oft auch als Kampfhunde bezeichnet werden?
In vielen Bundesländern ist die Bezeichnung “Listenhund” inzwischen wieder abgeschafft worden. In anderen gibt es sie noch.
Wir sind der Definition nachgegangen und untersuchen, ob der Bullmastiff ein Listenhund bzw. Kampfhund ist.
Inhaltsverzeichnis
ToggleIst der Bullmastiff ein Listenhund oder Kampfhund?
Der Bullmastiff wird in den Bundesländern Bayern, Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Baden-Württemberg, Berlin und Brandenburg als Listenhund geführt.
Außer dem kräftigen Körperbau und dem unerschrockenen Wesen spricht jedoch rein gar nichts dafür, den Bullmastiff als Listenhund bzw. Kampfhund einzuordnen.
Listenhunde werden landläufig auch als Kampfhunde bezeichnet.
Sie werden aufgrund ihrer Rasse als gefährlich eingestuft – selbst wenn nie auch nur ein Vertreter dieser Rasse auffällig geworden ist.
Der Begriff „Kampfhund“ stammt aus einer Zeit, als besonders kräftige Hunderassen für Tierkämpfe eingesetzt wurden. Den Ursprung haben diese Kämpfe in Großbritannien, wo sie 1835 aber verboten wurden.
Im Jahr 2000 wurde ein Kind in Hamburg auf einem Schulhof von einem Pitbull und einem Staffordshire Terrier getötet.
Dies erhitzte die Gemüter, und im April 2001 erließ der Bundestag ein Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde.
Folgende Hunderassen fallen unter den Begriff der „gefährlichen Hunde“:
- American Staffordshire Terrier
- Staffordshire Bull Terrier
- Bullterrier
- Pitbull Terrier
Auch Mischlinge dieser Hunderassen fallen unter das Gesetz.
Zusätzlich dürfen die Bundesländer in ihre jeweils eigene Liste Hunderassen aufnehmen, die sie für gefährlich halten.
Von seiner Erscheinung her ist der Bullmastiff kräftig und beeindruckend. Vom Wesen her ist er dagegen ein liebevoller und gutmütiger Hund.
Eine besondere Charaktereigenschaft ist seine Gelassenheit.
Entstanden ist der Bullmastiff aus den Rassen Old English Mastiff und Old English Bulldog. Beide Rassen gehören laut Bundesgesetz nicht zu den Listenhunden.
Ursprünglich wurde der Bullmastiff eingesetzt, um Wilddiebe zu stellen. Dabei durfte er sie nur packen und am Boden festhalten.
Die Hunde durften die Wilderer auf gar keinen Fall töten. Diese sollten nämlich später öffentlich gehängt werden.
In welchen Bundesländern gilt der Bullmastiff als Listenhund oder Kampfhund?
In Bayern, Nordrhein-Westfalen, Hamburg, Baden-Württemberg, Berlin und Brandenburg gehört der Bullmastiff zu den Listenhunden bzw. Kampfhunden.
In diesen Bundesländern gelten spezielle Auflagen für die Haltung des Bullmastiffs. Einige gehen ordentlich ins Geld, beispielsweise bei der Hundesteuer.
Wie wirkt sich die Einstufung als Listenhund oder Kampfhund auf die Haltung eines Bullmastiff aus?
Sollte dein Bullmastiff als Listenhund bzw. Kampfhund eingestuft sein, musst du einiges beachten – sowohl finanziell als auch bei der Einhaltung bestimmter Auflagen.
Höhere Sätze bei der Hundesteuer und bei der Haftpflichtversicherung
Die Hundesteuer ist eine Gemeindesteuer. Sie fällt je nach Stadt unterschiedlich aus.
Für Listenhunde wird zusätzlich eine höhere Steuer erhoben. Sollte deine Fellnase also in deinem Bundesland unter die Listenhunde fallen, informiere dich vorher über die zu zahlende Hundesteuer.
Es gibt Bundesländer, die weit über 1.000 Euro jährlich an Hundesteuer für Listenhunde bzw. Kampfhunde verlangen.
Auch bei der Haftpflichtversicherung, die jeder Hundehalter für seinen vierbeinigen Freund abschließen muss, sind die Beiträge für Listenhunde bzw. Kampfhunde höher als für andere Hunderassen.
Maulkorbpflicht, Leinenzwang und Wesenstest
Listenhunde müssen in fast jedem Bundesland im öffentlichen Raum einen Maulkorb tragen. Dazu gehören selbst Treppenhäuser.
Und sie müssen immer und überall an der Leine geführt werden.
Jeder Listenhund bzw. Kampfhund muss sich einem Wesenstest unterziehen.
Sollte er ihn bestehen, musst du die schriftliche Bescheinigung immer mit dir führen, wenn du mit deiner Fellnase unterwegs bist.
Interessant
Durch einen Wesenstest können Beschränkungen gelockert und die Einstufung als Listenhund bzw. Kampfhund aufgehoben werden.
Es kann aber passieren, dass dein Hund den Wesenstest nicht besteht. Was dann?
Tritt dieser Fall ein, kann die Behörde zum einen an ihren Sanktionen festhalten. Die Maulkorb- und die Leinenpflicht bleiben bestehen.
Es kann aber noch schlimmer kommen. Die zuständigen Behörden können dem Halter den Sachkundenachweis entziehen. Im schlimmsten Fall wird ihm der Hund weggenommen.
Auch eine Tötung des Vierbeiners ist möglich.
Spezielle Auflagen
Mit Listenhunden darf generell nicht gezüchtet werden. Also musst du als Halter für eine Kastration oder Sterilisation sorgen.
Nicht jeder darf sich einen Hund anschaffen, der zu den Listenhunden gehört. Wenn du dich mit dem Gedanken trägst, musst du ein einwandfreies Führungszeugnis vorlegen.
Verstöße gegen Bestimmungen werden bei Nicht-Listenhunden mit Strafen von rund 50 Euro geahndet.
Bei Listenhunden bzw. Kampfhunden kann das Bußgeld im dreistelligen Bereich liegen und eventuell sogar vierstellig sein.
Einschränkungen bei Urlaubsreisen ins Ausland
Mehrere beliebte Urlaubsländer wie Dänemark, Schweden, Niederlande, Großbritannien, Nordirland oder Frankreich verbieten die Einreise von Listenhunden bzw. Kampfhunden generell.
Die Länder sind sehr streng, wenn du trotzdem einen Listenhund mitnimmst.
Erkundige dich unbedingt vorher, ob du deinen Bullmastiff in den Urlaub mitnehmen kannst.
Bedenke, dass diese Einschränkungen auch für Mischlinge gelten.
Besitzt du einen Bullmastiff? Wie ist es in deinem Bundesland mit der Regelung in Sachen Listenhunde? Teile gerne in den Kommentaren deine Erfahrungen und deine Meinung.