Gibt es in Niedersachsen Listenhunde? (Stand: 2024)

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Du möchtest wissen, ob es Listenhunde in Niedersachsen gibt? In diesem Ratgeber findest du die Antwort. 

Darüber hinaus beantworten wir auch die Frage, ob für Listenhunde in Niedersachsen Steuern erhoben werden und welche Vorschriften es für Hunde allgemein und für gefährliche Hunde im Besonderen gibt.


Gibt es in Niedersachsen Listenhunde?

Es gibt in Niedersachsen keine Listenhunde im Sinne von Hunderassen, die als „Kampfhunde“ auf einer Liste für gefährliche Hunde aufgeführt sind. 

Die einzige (auch) in Niedersachsen geltende rassespezifische Gesetzgebung ist ein Bundesgesetz – und zwar das Gesetz zur Beschränkung des Verbringens oder der Einfuhr gefährlicher Hunde in das Inland

Nur in diesem Sinn gibt es in Niedersachsen Listenhunde. Verboten ist laut dem Gesetz die Einfuhr und das Verbringen von Hunden der folgenden Rassen nach Deutschland:

  • Pitbull Terrier
  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Bullterrier

„Verbringen“ im Gegensatz zur Einfuhr bedeutet lediglich, dass es sich bei dem Herkunftsland des Hundes um einen Mitgliedsstaat der Europäischen Union handelt.

💡Interessant

Besonders oft stehen diese 5 Hunderassen in Deutschland auf der Liste – aber eben nicht in Niedersachsen.

Gefährliche Hunde in Niedersachsen

Statt Listenhunden ist in Niedersachsen und im Niedersächsischen Hundegesetz von gefährlichen Hunden die Rede. 

Die Einstufung als gefährlich erfolgt nicht aufgrund der Rasse, sondern aufgrund der tatsächlich gesteigerten Aggressivität eines konkreten Hundes. 

Das ist ein moderner Ansatz, der viel Zuspruch von Wissenschaftlern und Tierschützern erhalten hat. 

Nicht ganz ohne Stolz schreibt das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz: „Das Gesetz gilt als bundesweit vorbildlich.“


Welche Vorschriften gelten für gefährliche Hunde in Niedersachsen?

Welche Vorschriften gelten für gefährliche Hunde in Niedersachsen?

Liegt ein Verdacht auf gesteigerte Aggressivität vor, dann wird der Hund einem Wesenstest unterzogen, der die angenommene Gefährlichkeit entweder bestätigt oder widerlegt

Eine solche Überprüfung erfolgt nur nach Meldung des Hundes an die Behörden. 

Bestätigt sich der Verdacht, und der Hund wird als gefährlich eingestuft, dann muss der Halter unverzüglich eine Erlaubnis für die Haltung beantragen. 

Ab Feststellung der Gefährlichkeit gilt außerdem eine Leinen- und Maulkorbpflicht außerhalb ausbruchsicherer Grundstücke.

Welche Bedingungen müssen für die Erlaubnis zur Haltung gefährlicher Hunde erfüllt sein?

Damit eine Erlaubnis zur Haltung erteilt werden kann, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

  • Volljährigkeit des Halters
  • Zuverlässigkeit des Halters
  • Eignung des Halters
  • Erneute Teilnahme an einer praktischen Sachkundeprüfung

Die Zuverlässigkeit kann durch ein polizeiliches Führungszeugnis nachgewiesen werden. 

Die Eignung schließt die allgemeine Geschäftsfähigkeit sowie ausreichende Körperkraft des Halters zur Führung des Hundes ein. 

Ausschlusskriterien für die Eignung sind eine Alkohol- oder Drogenabhängigkeit sowie eine Betreuung des Halters aufgrund einer geistigen oder seelischen Behinderung.


Muss ich meinen Hund als Listenhund in Niedersachsen registrieren lassen?

Da es keine Listenhunde in Niedersachsen gibt, existiert auch keine rassespezifische Pflicht zur Registrierung

Es gibt aber eine allgemeine Pflicht zum Eintrag in das niedersächsische Hunderegister für mindestens sechs Monate alte Hunde aller Rassen. 

Du kannst die Registrierung deines Hundes online vornehmen.


Weitere Pflichten für Hundehalter in Niedersachsen

Weitere Pflichten für Hundehalter in Niedersachsen
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Es gibt noch weitere Pflichten, denen alle Hundehalter in Niedersachsen nachkommen müssen, und zwar:

  • Hund muss gechippt sein
  • Abschluss einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 250.000 Euro für Sachschäden und 500.000 Euro für Personenschäden
  • Anleinen des Hundes zwischen dem 1. April und dem 15. Juli im Wald, auf Feldwegen, auf Wiesen sowie an und in Gewässern; gegebenenfalls ergänzende Vorschriften der Gemeinde
  • Erbringung eines Sachkundenachweises für die Haltung von Hunden

Sachkundenachweis für die Hundehaltung in Niedersachsen

Der Sachkundenachweis, umgangssprachlich auch als „Hundeführerschein“ bezeichnet, gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Prüfungsteil

Die theoretische Prüfung wird vor der Anschaffung des Hundes und die praktische Prüfung im ersten Jahr der Haltung abgenommen. 

Für den theoretischen Sachkundenachweis kannst du mit Kosten zwischen 40 und 80 Euro rechnen. Diese Kenntnisse werden in vorbereitenden Kursen vermittelt:

  • allgemeine Anforderungen an die Haltung von Hunden
  • tierschutzrechtliche Anforderungen an die Haltung von Hunden
  • Erziehung und Ausbildung von Hunden
  • allgemeine Kenntnisse des Sozialverhaltens von Hunden
  • Kenntnisse rassespezifischer Eigenschaften von Hunden
  • Erkennen und Beurteilen von Gefahrensituationen mit Hunden
  • rechtliche Aspekte beim Umgang mit Hunden

Für den praktischen Sachkundenachweis kannst du Kosten zwischen 40 und 150 Euro veranschlagen. 

Du musst nachweisen, dass du die erworbenen Kenntnisse in der Praxis anwenden kannst. Eine Liste mit anerkannten Prüfern findest du online.

💡Wichtig

Wer innerhalb der letzten zehn Jahre vor der Anschaffung eines Hundes mindestens zwei Jahre lang ununterbrochen einen Hund gehalten hat, gilt als sachkundig und muss keinen Sachkundenachweis erbringen.


Wie hoch ist die Hundesteuer für gefährliche Hunde in Niedersachsen?

Die Höhe der Hundesteuer wird von den Gemeinden festgelegt

Sie kann nach Maßgabe der Gemeinde für Hunde, die als gefährlich eingestuft wurden, deutlich höher sein als für andere Hunde. In der Landeshauptstadt Hannover gilt zum Beispiel:

  • Hundesteuer für den ersten Hund: 150 Euro/Jahr
  • Hundesteuer für jeden weiteren Hund: 276 Euro/Jahr
  • Hundesteuer für gefährlichen Hund: 720 Euro/Jahr

Welche Konsequenzen drohen, wenn die Vorschriften für Listenhunde in Niedersachsen nicht eingehalten werden?

Verstöße gegen das Niedersächsische Hundegesetz stellen Ordnungswidrigkeiten dar und können mit Bußgeldern bis zu 10.000 Euro geahndet werden. 

Die genaue Höhe des Bußgelds hängt von der Art des Verstoßes ab.

Besitzt du einen Listenhund in Niedersachsen beziehungsweise einen Hund, der als gefährlich eingestuft wurde? Erzähl uns gerne in den Kommentaren davon, wie du damit umgehst!

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