Nicht jeder Hund ist automatisch ein Kuschelmonster. Tatsächlich gelten viele Hunderassen als das Gegenteil – als Kampfhunde.
Wie sieht es mit dem American Bulldog aus? Ist der American Bulldog ein Listenhund und Kampfhund?
Und wenn ja, was genau bedeutet das für dich als Halter? All das findest du im folgenden Ratgeber heraus.
Ist der American Bulldog ein Listenhund oder Kampfhund?
Klare Antwort: Ja – auch wenn du vielfach über eine andere Information stolpern magst – der American Bulldog gilt in einigen deutschen Bundesländern als Listenhund.
Das ist unabhängig von der Tatsache, dass weder die FCI noch deutsche Dachverbände den American Bulldog bislang als eigenständige Rasse anerkannt haben.
Was aber genau kennzeichnet einen Kampf- oder Listenhund? Schauen wir uns die Definition einmal genauer an.
Tatsächlich ist Kampfhund das gleiche wie ein Listenhund – zumindest aus rechtlicher Sicht. Der Begriff Kampfhund war vor allem im 19. Jahrhundert gängig.
Hier wurden Hundekämpfe als Volksbelustigung und Sport veranstaltet. Die Rassen, die gegeneinander antraten, waren demnach Kampfhunde.
Zu diesen zählte auch der American Bulldog, der nicht zuletzt deswegen den Ruf weghat, ein Kampfhund zu sein.
Heute wird meist von Listenhunden gesprochen. Damit ist gemeint, dass ein solcher Hund auf einer Rasseliste erscheint.
Diese wiederum listet die Hunderassen auf, die als potentiell gefährlich gelten.
Eine Rasseliste kann einen Hund bereits zum Listenhund machen, wenn er hier in einem einzigen Bundesland auftaucht.
Das gilt auch für österreichische und schweizerische Bundesländer.
In welchen Bundesländern gilt der American Bulldog als Listenhund oder Kampfhund?
Schauen wir uns nun an, in welchen Bundesländern der American Bulldog als Listen- oder Kampfhund eingestuft wird.
Bundesland | Listen-/Kampfhund | Kategorie |
Baden-Württemberg | nein | – |
Bayern | ja | 2 |
Berlin | nein | – |
Brandenburg | nein | – |
Bremen | nein | – |
Hamburg | nein | – |
Hessen | ja | Hessen unterteilt nicht in weitere Kategorien |
Mecklenburg-Vorpommern | nein | – |
Niedersachsen | nein | – |
Nordrhein-Westfalen | ja | 2 |
Rheinland-Pfalz | nein | – |
Saarland | nein | – |
Sachsen | nein | – |
Sachsen-Anhalt | nein | – |
Schleswig-Holstein | nein | – |
Thüringen | nein | – |
Fast alle Bundesländer unterscheiden Listenhunde in zwei Kategorien, 1 und 2.
Keine Kategorien liegen in Berlin, Bremen, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Sachsen und Sachsen-Anhalt vor.
Ist ein Hund der Kategorie 2 zugeordnet, wie der American Bulldog in einigen Bundesländern, kann die vermutete Gefährlichkeit durch ein Gutachten – den sogenannten Wesenstest – widerlegt werden.
Gar keine Rasseliste und damit auch keine Kategorien gibt es dagegen in Niedersachsen und Thüringen.
Hier wurden diese abgeschafft beziehungsweise sind die Folge einer Gesetzeslücke, die als rechtswidrig eingestuft wurde.
Schon gewusst?
Zu Kategorie 2 gehören Hunde, die mehr als 20 Kilogramm wiegen und ein Stockmaß von über 40 Zentimetern haben – und damit unter anderem auch der Labrador.
Hunde, die zur Kategorie 1 zählen, gelten als von Natur aus gefährlich. Die Haltung einer solchen Rasse kann nur durch eine offizielle Genehmigung erfolgen.
Warum aber überhaupt Listenhund? Seit dem Jahr 2001 gibt es in Deutschland das Gesetz zur Bekämpfung gefährlicher Hunde.
Diese wirkt sich nicht nur auf die Haltung der betroffenen Hunderassen aus, sondern bereits auf deren Einfuhr nach Deutschland. Bereits diese ist verboten.
Warum? Kurz vor Verabschiedung dieses Gesetzes war es in Deutschland wiederholt zu Angriffen von Hunden, die aus dem Ausland stammten, auf Menschen gekommen.
Dass dieses Verhalten wohl eher im bisherigen Leben der Hunde und der damit verbundenen „Haltung“ zusammenhing, schien hier nebensächlich zu sein.
Um die Sache noch ein wenig komplizierter zu machen, gibt es zudem ein sogenanntes rassespezifisches Hundegesetz, das jedes Bundesland individuell erstellt.
Dieses wiederum ist dann einem weiteren Bundesgesetz untergeordnet.
Und bis du dich durch diesen Paragraphen-Dschungel gekämpft hast, sind dein Hund und du vermutlich schon alt und grau.
Dennoch musst du dich als Halter eines potentiell gefährlichen Hundes mit vielen Vorschriften und Einschränkungen auseinandersetzen und diese auch befolgen.
Schauen wir uns nun an, was mit der Haltung eines Listenhundes auf dich zukommt.
Wie wirkt sich die Einstufung als Listenhund oder Kampfhund auf die Haltung eines American Bulldog aus?
Da der American Bulldog maximal als Listenhund der Kategorie 2 gilt – und das auch nur in 3 Bundesländer – brauchst du lediglich ein Gutachten, den Wesenstest.
Dieses bestätigt der zuständigen Gemeinde/Behörde, dass dein American Bulldog nicht zu aggressivem oder gefährlichem Verhalten neigt.
Fällt dein American Bulldog durch diesen Test, brauchst du als Halter des Hundes eine offizielle Erlaubnis.
Diese ist dann mit Einschränkungen für deinen American Bulldog verbunden, wie zum Beispiel das Tragen eines Maulkorbs. Dass auch die Leine Pflicht ist, erklärt sich fast von selbst.
Auch kann es sein, dass du eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen musst. Ob das der Fall ist, verrät dir die für dich zuständige Gemeinde.
Du als Halter darfst ebenfalls einige Unterlagen vorweisen, unter anderem einen Sachkundetest.
Darüber hinaus musst du volljährig und persönlich geeignet für die Haltung und Erziehung eines American Bulldog sein.
Lebst du mit einem American Bulldog zusammen und wenn ja, in welchem Bundesland? Wir freuen uns, wenn du eure Geschichte in unseren Kommentaren erzählst!
2 Kommentare zu „Ist der American Bulldog ein Listenhund oder Kampfhund?“
Was Reporter sich abartiges einfallen lassen ( ÜBERSCHRIFT Kampfhund ?!!!) um Leser zu erreichen.
SETZEN 6 !!!!
Kein Hund egal ob groß oder klein gehört auf eine Liste . Denn der Mensch macht einen Hund gefährlich und da ist es auch egal ob es ein kleiner oder größer Hund ist.
Hunde würden alles für seinen Besitzer tun , nur um ihm zu gefallen.