Hundebesitzer können auf die tägliche Gassirunde mit ihrem Vierbeiner nicht verzichten. Sie dient nicht nur dazu, dass der Hund sein Geschäft verrichtet, sondern er kann sich auch bewegen und austoben. Um ihrem Liebling mehr Bewegung zu ermöglichen, verzichten viele Hundefreunde gerne auf die Leine und lassen ihr Tier freilaufen.
Ob eine Leine beim Gassigehen benötigt wird, hängt davon ab, welche Plätze Hundefreunde für die Gassirunde auswählen. Beim Gassigehen ohne Leine kommt es darauf an, dass der Hund keine Gefahr darstellt und die Kommandos beherrscht.
Wo gilt Leinenpflicht für Hunde?
In den einzelnen Bundesländern gelten unterschiedliche Vorschriften bezüglich der Leinenpflicht für Hunde. In den folgenden Bundesländern gilt allgemeine Leinenpflicht:
- Schleswig-Holstein
- Hamburg
- Mecklenburg-Vorpommern
- Brandenburg
- Innenstadt von Berlin
- Thüringen
In den übrigen Bundesländern gilt die Leinenpflicht nur für bestimmte Zeiträume und Orte. Von den Regelungen der Bundesländer dürfen die Kommunen abweichende Verordnungen verfassen. Wer die Anschaffung eines Hundes plant und sich nicht sicher ist, was bezüglich der Leinenpflicht gilt, sollte sich bei der jeweiligen Kommune informieren.
Für Listenhunde, von denen eine höhere Gefahr ausgeht, gilt generell Leinenpflicht. Eine Ausnahme bilden die Bundesländer Bayern und Hessen. In den einzelnen Bundesländern gelten unterschiedliche Regelungen bezüglich der Listenhunde, die sogenannten Kampfhundeverordnungen.
Grundsätzlich sollte der Hund an den folgenden Orten an die Leine:
- Fußgängerzonen
- Gehwege in der Stadt
- öffentliche Grünanlagen
- Sportplätze
- Haltestellen
- Menschenansammlungen
Auch in Naturschutzgebieten und Wäldern gilt mitunter Leinenpflicht. Das betrifft vor allem den Zeitraum von Mitte März bis Mitte Juli, die Brut- und Setzzeit von Wildtieren. Ausnahmen von der Leinenpflicht gelten für Assistenz- und Blindenhunde, die nicht an der Leine geführt werden müssen.
Ist ein sicherer Freilauf nicht möglich, da der Hund die Kommandos noch nicht beherrscht, muss er auch dann an die Leine, wenn keine Leinenpflicht vorgeschrieben ist.
Tipp: Wer die Leinenpflicht missachtet, riskiert eine Geldstrafe, die je nach Bundesland bis zu 10.000 Euro betragen kann.
Leinenpflicht für Hunde am Strand
Für Hundebesitzer, die ihren Urlaub mit der Fellnase an der See verbringen, gibt es Hundestrände. Diese Strände sind als Hundestrände ausgewiesen. An den Strandabschnitten außerhalb der Hundestrände sind Hunde häufig verboten. Hundestrände sind auch beliebte Orte für die Gassirunde.
Nicht an allen Hundestränden dürfen Hunde ohne Leine laufen. Hundebesitzer sollten auf die Beschilderung der Hundestrände achten. Die Schilder informieren darüber, ob am jeweiligen Hundestrand Leinenpflicht gilt.
In der Nebensaison, die zumeist von Anfang November bis Ende März gilt, dürfen Hunde auch an Strände, die nicht als Hundestrand ausgewiesen sind. Ob der Hund auch dann an die Leine muss, hängt von den Regelungen der Gemeinde ab.
Auch am Hundestrand oder in der Nebensaison muss der Hund grundsätzlich an die Leine, wenn kein sicherer Freilauf möglich ist.
Wie oft und wie lange sollte ein Hund Gassi gehen?
Die Gassirunde ist wichtig für die Gesundheit der Hunde, denn der Hund verbrennt Kalorien, tankt frische Luft und fühlt sich wohl. Sie kann verschiedenen Erkrankungen wie Diabetes oder Arthrose entgegenwirken.
Pauschale Angaben darüber, wie oft und wie lange der Hund Gassi gehen sollte, gibt es nicht. Es hängt von Größe, Rasse, Alter und Aktivität des Hundes ab, wie oft er raussollte. Hundebesitzer sollten jedoch mindestens morgens und abends jeweils wenigstens eine halbe Stunde lang nach draußen. Sinnvoll kann jedoch eine Gassirunde drei- bis viermal am Tag sein. Eine längere Runde ist für bewegungsfreudige Rassen sinnvoll, beispielsweise:
- Border Collie
- Afghane
- Australian Shepherd
- Weimaraner
- Jack Russell Terrier
Im Laufe der Zeit entwickeln Hunde eine Routine für die Gassirunde. Es ist daher wichtig, immer zu einer bestimmten Zeit mit dem Hund Gassi zu gehen.
Welpen müssen mitunter häufiger raus, können jedoch nur kurze Strecken laufen. Empfohlen wird, sie alle zwei Stunden für jeweils zehn Minuten nach draußen zu lassen. Hunde im Seniorenalter haben eine schwächere Blase und sollten ebenfalls häufiger Gassi gehen. Auch sie können oft nur noch kurze Strecken laufen.
Tipp: Vor der Gassirunde sollten Hunde nicht gefüttert werden, da beim Toben die Gefahr einer Magendrehung besteht. Es ist besser, den Hund erst danach zu füttern.
Länge der Leine bei Leinenpflicht
Wie lang die Hundeleine bei der Leinenpflicht sein darf, hängt davon ab, welche Regelungen in der jeweiligen Kommune gelten. Häufig gibt es Ein-Meter-Zonen, in denen die Leine nicht länger als einen Meter sein darf. Das betrifft vor allem Bahnhöfe, Fußgängerzonen, Straßen mit Menschenansammlungen und Haltestellen. In Zwei-Meter-Zonen darf die Leine maximal zwei Meter lang sein. Praktisch ist eine Handschlaufenleine mit verstellbarer Länge.
Wer ist für frei laufende Hunde zuständig?
Für frei laufende Hunde sind grundsätzlich die Besitzer zuständig. Sie müssen ein Bußgeld zahlen, wenn sie gegen die Leinenpflicht verstoßen. Hundebesitzer haften für Schäden, die ihre frei laufenden Hunde anrichten. Das betrifft sowohl Personenschäden als auch Sachschäden.
Durch Hunde verursachte Personenschäden können eine beachtliche Höhe annehmen, vor allem, wenn eine Person gefährliche Hundebisse erlitten hat oder bei einer Begegnung mit einem Hund gefährlich gestürzt ist. Auf eine Hundehaftpflichtversicherung sollten Hundebesitzer daher nicht verzichten.
Richtiges Verhalten bei einer Begegnung mit einem frei laufenden Hund
Wer einem frei laufenden Hund beim Spazierengehen begegnet, sollte Ruhe bewahren und auf keinen Fall vor dem Hund weglaufen. Dynamische Bewegungen wie Radfahren oder Joggen sowie direkter Blickkontakt sollten vermieden werden, da der Hund dadurch provoziert werden könnte.
Arme und Beine sollten eng am Körper gehalten werden. So ist die Gefahr bei einem Angriff geringer. Ist der Hund aggressiv, beißt er bestenfalls nur in Jacke oder Hosenbein. Auf keinen Fall sollten Passanten schreien, wenn ein frei laufender Hund auf sie zuläuft. Wer die Möglichkeit hat, sich hinter einem Auto oder Baum zu verstecken, sollte sie nutzen.
Hundebesitzer, die mit einem angeleinten Hund unterwegs sind, sollten ihren eigenen Hund möglichst kurz an der Leine halten, wenn ein frei laufender Hund auf sie zuläuft. Sie sollten Ruhe bewahren und die Situation nicht unnötig provozieren.