Listenhunde in Baden-Württemberg: Alle Rassen & Vorschriften

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Baden-Württemberg gehört zu den Bundesländern, die eine Rasseliste für bestimmte Hunderassen aufgrund vermuteter Gefährlichkeit aufgestellt haben. 

Hier erfährst du alles zu Listenhunden in Baden-Württemberg und den gesetzlichen Vorschriften für die Haltung.


Welche Hunderassen gelten in Baden-Württemberg als Listenhunde?

Welche Hunderassen gelten in Baden-Württemberg als Listenhunde?

Diese Hunderassen gelten nach der Kampfhundeverordnung von Baden-Württemberg als Listenhunde:

Listenhunde in Baden-Württemberg: Kategorie 1 und Kategorie 2

In Baden-Württemberg sind Listenhunde in die Kategorien 1 und 2 unterteilt.

Listenhunde in Baden-Württemberg der Kategorie 1: Diese Hunde gelten allein aufgrund ihrer Rasse als gefährlich und somit als Kampfhunde. Trotzdem ist es (anders als in anderen Bundesländern) möglich, die vermutete Gefährlichkeit durch das Ablegen einer Verhaltensprüfung zu widerlegen.

Listenhunde in Baden-Württemberg der Kategorie 2: Die Eigenschaft als Kampfhund kann bei diesen Hunden im Einzelfall in einer Prüfung festgestellt werden. Es müssen dafür Anhaltspunkte für eine gesteigerte Aggressivität und Gefährlichkeit vorliegen.

Listenhunde in Baden-Württemberg: Übersicht nach Kategorie

HunderasseKategorie 1Kategorie 2
American Staffordshire Terrierx 
Bordeaux Dogge x
Bullmastiff x
Bullterrierx 
Dogo Argentino x
Fila Brasileiro x
Mastiff x
Mastin Espanol x
Mastino Napoletano x
Pit Bull Terrierx 
Staffordshire Bullterrier x
Tosa Inu x

Verhaltensprüfung für Listenhunde

Die Verhaltensprüfung zur Widerlegung der Eigenschaft als Kampfhund wird von einem öffentlich bestellten Tierarzt und einem sachverständigen Polizisten durchgeführt

Letzterer ist in der Regel ein Polizeihundestaffelführer. Zuständig ist die Polizeibehörde vor Ort. Die Prüfung dauert etwa 40 Minuten.

💡Wichtig

Hat ein Hund die Verhaltensprüfung bestanden, dann gilt er nicht mehr als Kampfhund, und für die Haltung ist keine besondere Erlaubnis mehr erforderlich.


Erlaubnispflicht für Listenhunde in Baden-Württemberg

Hat ein Listenhund in Baden-Württemberg die Verhaltensprüfung nicht bestanden, dann unterliegt seine Haltung der Erlaubnispflicht für Kampfhunde, wenn er mindestens sechs Monate alt ist. 

Die Erlaubnis kann auf Antrag erteilt werden, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Der Halter hat ein berechtigtes Interesse an der Haltung eines Kampfhundes.
  • Der Halter hat seine Sachkunde nachgewiesen.
  • Es bestehen keine Bedenken wegen der Zuverlässigkeit des Halters.
  • Der Hund ist mit einem Mikrochip markiert.
  • Der Halter hat für den Hund eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen.

Wird die Erlaubnis erteilt, dann muss der Halter das Dokument stets mit sich führen.

Darüber hinaus muss der Kampfhund dauerhaft unfruchtbar gemacht, also kastriert werden. 

Die Zucht von Kampfhunden ist in Baden-Württemberg untersagt.

Berechtigtes Interesse an der Haltung eines Kampfhundes

Das berechtigte Interesse an der Haltung eines Kampfhundes nachzuweisen, ist in der Praxis meist eine sehr hohe Hürde. 

Es muss der Nachweis erbracht werden, dass die Haltung dem Schutz höherwertiger Rechtsgüter dient. 

Das sind vor allem das Leben und die körperliche Unversehrtheit des Halters. 

Es muss ferner nachgewiesen werden, dass ein Hund ohne Kampfhunde-Eigenschaften diesen Schutz nicht gewährleisten kann.

Sachkunde des Halters

Der Sachkundenachweis des Halters kann durch das Ablegen einer Prüfung erbracht werden. Der Halter muss in dieser Prüfung theoretische Kenntnisse über Hunde nachweisen.

Darüber hinaus muss er die Fähigkeit demonstrieren, den Hund so zu führen, dass keine Gefahr für Menschen oder Tiere besteht.

Zuverlässigkeit des Halters

Die für die Haltung eines Kampfhundes erforderliche Zuverlässigkeit kann durch ein polizeiliches Führungszeugnis nachgewiesen werden. Des Weiteren muss der Halter

  • volljährig sein,
  • einen festen Wohnsitz haben und
  • körperlich zur Führung des Hundes in der Lage sein.

💡Wichtig

Das Ausführen des Hundes unter Drogen oder Alkoholeinfluss sowie ein Betreuungsverhältnis des Halters aufgrund einer seelischen oder geistigen Erkrankung werden als Hinweis auf fehlende Zuverlässigkeit gewertet.


Gibt es bestimmte Sicherungsanforderungen für Listenhunde in Baden-Württemberg?

Gibt es bestimmte Sicherungsanforderungen für Listenhunde in Baden-Württemberg?

Die Sicherungsanforderungen für die Haltung eines als Kampfhund eingestuften Listenhundes betreffen die Sicherung des Grundstücks sowie die Führung an der Leine und das Tragen eines Maulkorbs.

Das Grundstück muss so umfriedet sein, dass dem Kampfhund das Verlassen nicht möglich ist. 

In der Praxis erfordert dies in der Regel einen Zaun, der von dem Hund nicht übersprungen, untergraben oder zerstört werden kann. 

Eine hinreichend hohe Mauer erfüllt diesen Zweck ebenfalls.

Außerhalb des Grundstücks müssen Kampfhunde an einer Leine geführt werden und einen Maulkorb tragen. 

Diese Verpflichtung gilt zunächst auch für Listenhunde, die eine Verhaltensprüfung bestanden haben und nicht mehr als Kampfhunde gelten. 

Für diese Hunde besteht allerdings die Möglichkeit, bei der Polizeibehörde vor Ort eine Ausnahme zu erwirken, die den Hund von der Leinen- und Maulkorbpflicht befreit.


Gibt es Ausnahmen für Listenhunde in Baden-Württemberg?

Die Kampfhundeverordnung gilt nicht für Listenhunde, die in Baden-Württemberg in einem der folgenden Bereiche als Diensthunde arbeiten:

  • Polizei
  • Strafvollzug
  • Bundeswehr
  • Bundesgrenzschutz
  • Zollverwaltung

Hunde aller in der Kampfhundeverordnung genannten Rassen, die sich vorübergehend in Baden-Württemberg aufhalten, müssen in der Öffentlichkeit an einer Leine geführt werden und einen Maulkorb tragen.


Muss man einen Listenhund in Baden-Württemberg registrieren?

Muss man einen Listenhund in Baden-Württemberg registrieren?

Du musst einen Listenhund wie jeden anderen Hund bei der Gemeinde anmelden und Hundesteuer bezahlen

Listenhunde der Kategorie 1 bedürfen der Meldung bei der Polizeibehörde vor Ort, um eine Haltungserlaubnis einzuholen beziehungsweise einen Verhaltenstest zu beantragen. 

Es gibt in Baden-Württemberg aber kein zentrales Hunderegister, in das du den Hund eintragen lassen musst.


Welche Konsequenzen drohen bei Verstößen gegen die Kampfhundeverordnung?

Verstöße gegen die Kampfhundeverordnung in Baden Württemberg gelten als Ordnungswidrigkeiten. 

Abhängig vom Tatbestand können Bußgelder bis zu einer Höhe von mehreren Tausend Euro verhängt werden.

Besitzt du in Baden-Württemberg einen Listenhund? Erzähl uns gerne in den Kommentaren von deinen Erfahrungen!

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