Listenhunde in RLP (Rheinland-Pfalz): Alle wichtigen Infos 

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Quelle: Canva

Die Rasseliste mit Listenhunden in Rheinland-Pfalz ist sehr kurz. Sie umfasst nur zwei Rassen und einen Typ. 

In diesem Beitrag erfährst du, um welche Hunde es sich handelt, welche Vorschriften es für Listenhunde in RLP gibt und welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen, damit man in Rheinland-Pfalz Listenhunde halten darf.


Welche Hunderassen gelten in Rheinland-Pfalz als Listenhunde?

Welche Hunderassen gelten in Rheinland-Pfalz als Listenhunde?

Diese Rassen gelten in Rheinland-Pfalz als Listenhunde:

  • American Staffordshire Terrier
  • Staffordshire Bullterrier
  • Pitbull Terrier
  • Hunde, die von diesen Rassen abstammen (Kreuzungen)

Streng genommen sind es nur zwei Rassen, die als Listenhunde in Rheinland-Pfalz gelten. 

Der Pitbull Terrier wird nämlich, anders als in den meisten Bundesländern, nicht als Rasse, sondern als Typ genannt. Eine Rasse namens Pitbull oder Pitbull Terrier existiert nicht.

💡 Interessant

Es gibt die Rasse American Pitbull Terrier, die allerdings in Deutschland nicht anerkannt ist. 

Ob ein Hund dem Typ Pitbull Terrier entspricht oder nicht, hängt von seinem Phänotyp ab. Im Zweifelsfall kann auch ein Pitbull-Dackel-Mischling oder ein anderer Mix dem Typ Pitbull Terrier zugerechnet werden.


Was sind gefährliche Hunde in Rheinland-Pfalz?

Ein gefährlicher Hund, für den besondere gesetzliche Bestimmungen gelten, ist in Rheinland-Pfalz neben den Listenhunden auch jeder Hund, auf den einer der folgenden vier Punkte zutrifft:

  • Der Hund hat sich als bissig erwiesen.
  • Er hat durch sein Verhalten gezeigt, dass er Wild oder Vieh hetzt oder reißt.
  • Er hat in aggressiver oder gefahrdrohender Weise Menschen angesprungen.
  • Er hat eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust, Schärfe oder andere in ihrer Wirkung vergleichbare Eigenschaft entwickelt.

💡 Interessant

Die Rechtsgrundlage für die Haltung gefährlicher Hunde ist das Landesgesetz über gefährliche Hunde (Landeshundegesetz). Dort findest du alle Bestimmungen im Wortlaut.

Größe ist für Gefährlichkeit irrelevant – zumindest im Prinzip

Die Rasse und die Größe des Hundes spielen bei der individuellen Einstufung als gefährlich im Prinzip zwar keine Rolle. 

In der Praxis werden trotzdem eher Rottweiler, Mastiffs oder Kangals betroffen sein als Chihuahuas, Yorkshire Terrier oder Malteser. 

Das hat seinen Grund darin, dass die „Zwerge“ selbst bei aggressivem Verhalten subjektiv als ungefährlicher wahrgenommen und deshalb von Dritten nur selten gegenüber den Behörden gemeldet werden.


Erlaubnispflicht für gefährliche Hunde

Welche Hunderassen gelten in Rheinland-Pfalz als Listenhunde?

Die Haltung eines gefährlichen Hundes in Rheinland-Pfalz bedarf grundsätzlich der Erlaubnis der Gemeinde-, Stadt- oder Verbandsgemeindeverwaltung

Die Erlaubnis kann nur erteilt werden, wenn die folgenden Bedingungen erfüllt sind:

  • Der Halter hat ein berechtigtes Interesse an der Haltung eines gefährlichen Hundes.
  • Der Halter ist volljährig.
  • Er ist sachkundig.
  • Er ist zuverlässig.
  • Er hat eine Haftpflichtversicherung für den Hund abgeschlossen (Mindestversicherungssumme: 500.000 Euro für Personenschäden, 250.000 Euro für sonstige Schäden).

Berechtigtes Interesse des Halters

Das berechtigte Interesse wird im Landesgesetz über gefährliche Hunde nicht näher definiert. In Gerichtsurteilen finden sich jedoch Bezugnahmen auf das Tierwohl

Sowohl die mögliche Abgabe eines Hundes aus dem Tierheim an Privatpersonen als auch die drohende Unterbringung eines Hundes aus privater Haltung in einem Tierheim kommen als Begründung zumindest prinzipiell infrage.

💡 Wichtig

Man darf sich einen gefährlichen Hund nicht einfach anschaffen und dann nachträglich die drohende Unterbringung in einem Tierheim als Begründung für das berechtigte Interesse anführen, wie dieses Urteil zeigt.

Sachkunde des Halters

Der Nachweis der Sachkunde erfolgt durch die erfolgreiche Teilnahme an einer Sachkundeprüfung

Die Landestierärztekammer Rheinland-Pfalz benennt die Stelle oder Person, die mit der Durchführung der Prüfung beauftragt wird. 

Die Prüfung gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil. Alle Details und Hilfen für die Sachkundeprüfung findest du in den folgenden Dokumenten:

Zuverlässigkeit des Halters

Die für die Haltung eines gefährlichen Hundes erforderliche Zuverlässigkeit besitzen Personen nicht, die wiederholt gegen Bestimmungen des Landeshundegesetzes von Rheinland-Pfalz verstoßen haben. 

Rechtskräftige Verurteilungen wegen Straftaten innerhalb der letzten fünf Jahre, psychische Krankheit oder Debilität sowie Trunk- oder Rauschmittelsucht gelten gleichfalls als Nachweis fehlender Zuverlässigkeit.

Kann man die Gefährlichkeit eines Hundes widerlegen?

Anders als in den meisten Bundesländern ist es in Rheinland-Pfalz nicht möglich, die Gefährlichkeit eines Hundes durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Wesenstest zu widerlegen.


Welche Vorschriften gelten für die Haltung von gefährlichen Hunden in Rheinland-Pfalz?

Welche Vorschriften gelten für die Haltung von gefährlichen Hunden in Rheinland-Pfalz?

Gefährliche Hunde dürfen in Rheinland-Pfalz nur gehalten werden, wenn sie haftpflichtversichert und mit einem Mikrochip gekennzeichnet sind. 

Die Zucht oder Vermehrung ist grundsätzlich verboten. Darüber hinaus muss der Hund unfruchtbar gemacht, also kastriert werden. 

Kommt der Hund abhanden, dann muss dies umgehend der zuständigen Behörde mitgeteilt werden. 

Wechselt der Halter den Wohnort, dann ist die neue Gemeinde über den Besitz eines gefährlichen Hundes in Kenntnis zu setzen. 

Des Weiteren muss der Hund grundsätzlich „in sicherem Gewahrsam“ gehalten werden, wie es im Landeshundegesetz heißt. 

Das bedeutet konkret die Haltung auf einem ausbruchsicheren Grundstück.

Welche Vorschriften gelten für das Führen gefährlicher Hunde in der Öffentlichkeit?

Außerhalb des Grundstücks sowie bei Mehrfamilienhäusern außerhalb der Wohnung muss ein gefährlicher Hund an der Leine geführt werden und einen Maulkorb tragen, der das Beißen verhindert. 

Der Hund darf nur von Personen geführt werden, die dazu körperlich in der Lage, volljährig und zuverlässig (siehe oben) sind. 

Das gleichzeitige Führen mehrerer gefährlicher Hunde ist nicht gestattet.

Befreiung vom Maulkorbzwang auf Antrag möglich

Eine Befreiung vom Maulkorbzwang ist im Einzelfall möglich, wenn eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit nicht zu befürchten ist. 

Die Befreiung kann auf Antrag des Hundehalters in den folgenden drei Fällen erfolgen:

  • Der Halter hat eine erweiterte Sachkundeprüfung/Begleithundeprüfung abgelegt und bestanden.
  • Der Hund ist alt und körperlich gebrechlich.
  • Der Hund ist jünger als ein Jahr (befristete Befreiung vom Maulkorbzwang).

Die erweiterte Sachkundeprüfung/Begleithundeprüfung muss den Anforderungen einer Begleithundeprüfung mit Verhaltenstest und Sachkundeprüfung nach den Statuten des Deutschen Hundesportverbands entsprechen. 

Wird die Prüfung nicht vom Deutschen Hundesportverband abgenommen, dann ist eine Anerkennung durch das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität in Rheinland-Pfalz nötig.


Ausnahmen

Hunde dürfen mit dem Ziel gesteigerter Aggressivität ausgebildet werden, wenn sie zu einer der folgenden Gruppen gehören:

  • Diensthunde des Bundes, des Landes und der kommunalen Gebietskörperschaften
  • Herdengebrauchshunde
  • Jagdhunde

Bei Herdengebrauchshunden und Jagdhunden gilt alternativ zur Sachkundeprüfung auch eine bestandene Jägerprüfung als Nachweis der Sachkunde. 

Außerdem entfällt die Maulkorbpflicht, solange diese Hunde ihrer Zweckbestimmung nachgehen

Diensthunde des Bundes, des Landes und der kommunalen Gebietskörperschaften werden außerdem nicht von der Erlaubnispflicht und den Vorschriften zur Führung und Haltung gefährlicher Hunde erfasst.


Welche Strafen drohen bei Verstößen gegen das Landeshundegesetz von Rheinland-Pfalz?

Verstöße gegen das Landeshundegesetz werden als Ordnungswidrigkeiten geahndet. Geldbußen können abhängig vom Vergehen bis zu einer Höhe von 10.000 Euro verhängt werden.

Besitzt du einen gefährlichen Hund oder einen Listenhund in Rheinland-Pfalz? Erzähl uns gerne in den Kommentaren von deinen praktischen Erfahrungen!

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