Listenhunde: Diese 3 Rassen stuft Berlin als gefährlich ein

listenhunde berlin
Quelle: Canva

Wie in den meisten Bundesländern gelten für Listenhunde in Berlin besondere Anforderungen. 

In diesem Beitrag erfährst du, welche Rassen auf der Liste stehen, welche Voraussetzungen der Hund und sein Mensch für die Haltung erfüllen müssen und wie man in Berlin einen Listenhund anmeldet.


Welche Hunderassen gelten in Berlin als Listenhunde?

Diese drei Hunderassen gelten in Berlin als Listenhunde:

Auch Kreuzungen dieser Rassen werden in Berlin als Listenhunde eingestuft. 

Eine genauere Einteilung nach der vermuteten Gefährlichkeit in Listenhunde der Kategorie 1 und Listenhunde der Kategorie 2 gibt es in Berlin nicht.

💡Wichtig

Für Listenhunde in Berlin gibt es besondere gesetzliche Auflagen. Die drei genannten Rassen sind aber keine generell verbotenen Hunderassen, dürfen also bei Erfüllung der Auflagen gehalten werden.


Gefährliche Hunde in Berlin

Gefährliche Hunde in Berlin

Berlin verwendet in den Gesetzestexten den Begriff „gefährliche Hunde“. 

Neben den drei Listenhunden American Pitbull Terrier, American Staffordshire Terrier und Bullterrier sind damit auch Hunde jeder Rasse gemeint, die aufgrund ihres Verhaltens vom Ordnungsamt als gefährlich eingestuft wurden. Als gefährlich gelten:

  • Beißvorfälle und das gefahrdrohende Anspringen von Menschen
  • Hetzen, Beißen und Töten von Tieren außerhalb der waidgerechten Jagd
  • eine über das natürliche Maß hinausgehende Kampfbereitschaft, Angriffslust und Schärfe gegenüber Menschen oder Tieren

💡Interessant

Die Haltung und der Umgang mit Hunden im Allgemeinen und gefährlichen Hunden im Besonderen ist in Berlin in drei Gesetzen und Verordnungen festgelegt: im Berliner Hundegesetz, in der Gefährliche-Hunde-Verordnung Berlin und der Berliner Hundegesetzdurchführungsverordnung.


Wie kann man in Berlin einen Listenhund anmelden?

Wer sich in Berlin einen Listenhund anschafft, der muss volljährig sein und die Anschaffung unverzüglich gegenüber der zuständigen Behörde melden

Zuständig ist das Ordnungsamt des Bezirks, in dem der Hund gehalten wird. Die Anmeldung soll persönlich durch den Halter erfolgen. Diese Unterlagen und Nachweise sind erforderlich:

  • Personalausweis des Hundehalters
  • ausgefülltes Anmeldeformular (im Ordnungsamt erhältlich)
  • Sachkundenachweis des Hundehalters (kann nachgereicht werden)
  • polizeiliches Führungszeugnis (kann nachgereicht werden)
  • Negativnachweis/bestandener Wesenstest (kann nachgereicht werden)
  • Nachweis des Abschlusses einer Tierhaftpflichtversicherung

Es dürfen außerdem keine Bedenken wegen der Zuverlässigkeit des Halters bestehen. 

Sind alle Bedingungen erfüllt, dann erhält der Halter eine Plakette. Diese muss der Hund außerhalb des Grundstücks, auf dem er gehalten wird, immer tragen.

Sachkundenachweis (Hundeführerschein) und Wesenstest

Ein sogenannter Hundeführerschein wird auf Antrag beim zuständigen Ordnungsamt ausgestellt, wenn der Halter erfolgreich an einer Sachkundeprüfung teilgenommen hat. 

Die Prüfung wird von Sachverständigen abgenommen, die von der Berliner Senatsverwaltung zugelassen sind. 

Das Ordnungsamt stellt eine Liste mit Sachverständigen zur Verfügung. Die Sachkundeprüfung gliedert sich in einen theoretischen und einen praktischen Teil. 

Im theoretischen Teil müssen in 45 Minuten 30 Fragen zum Thema Hunde unter Aufsicht beantwortet werden (Multiple Choice). Diesen Teil besteht, wer mindestens 21 Fragen richtig beantwortet. 

Beim praktischen Teil handelt es sich um eine Gehorsamsprüfung. In Anlage 1 der Hundegesetzdurchführungsverordnung findest du den Ablauf der Gehorsamsprüfung mit allen Details.

Wesenstest

Während bei der Gehorsamsprüfung die Kompetenz des Halters im Vordergrund steht, geht es beim Wesenstest um den Hund selbst. 

Überprüft wird das Verhalten des Hundes gegenüber Menschen und Artgenossen sowie sein Verhalten in verschiedenen Alltagssituationen. 

Der Wesenstest wird bei Hunden durchgeführt, die mindestens 16 Monate alt sind. Den Ablauf des Wesenstests mit allen Details findest du in Anlage 2 der Hundegesetzdurchführungsverordnung.

Zuverlässigkeit des Halters

Die für die Haltung eines Listenhundes in Berlin erforderliche Zuverlässigkeit des Halters wird hauptsächlich durch ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis belegt. 

Unabhängig vom Führungszeugnis gelten die folgenden Kriterien als Hinweis auf mangelnde Zuverlässigkeit:

  • Geschäftsunfähigkeit
  • Betreuung des Halters wegen einer psychischen oder geistigen Erkrankung
  • Alkohol- oder Rauschmittelsucht
  • körperliche Unfähigkeit, den Hund sicher zu führen

Gibt es bestimmte Vorschriften und Einschränkungen für Listenhunde in Berlin?

Gibt es bestimmte Vorschriften und Einschränkungen für Listenhunde in Berlin?

Halter von Listenhunden in Berlin müssen neben der Pflicht zur Anzeige und der Erbringung der oben genannten Nachweise eine Reihe weiterer Vorschriften erfüllen. 

Diese gelten teilweise nur für Listenhunde und teilweise für alle Hunde in Berlin:

  • Maulkorbpflicht (Listenhunde ab dem 7. Lebensmonat)
  • Leinenpflicht (alle Hunde)
  • Verbot der Zucht, Vermehrung und Abgabe (Listenhunde)
  • Chippflicht (alle Hunde ab dem 3. Lebensmonat)
  • Pflicht zum Eintrag in das Hunderegister Berlin (alle Hunde; hier Hund registrieren)
  • Unterbringung auf ausbruchssicherem Grundstück (Listenhunde)

Maulkorbpflicht für Listenhunde in Berlin

Die Maulkorbpflicht für gefährliche Hunde in Berlin gilt außerhalb des Wohngrundstücks und bei Mehrfamilienhäusern außerhalb der Wohnung. 

Ausnahmen von der Maulkorbpflicht gibt es nur aufgrund einer tierärztlichen Indikation sowie vorübergehend speziell für die Teilnahme an einer Sachkundeprüfung des Halters oder einem Wesenstest des Hundes. 

Liegt eine tierärztliche Indikation vor, dann muss die Ausnahmegenehmigung vom Halter mitgeführt werden.

Leinenpflicht für Listenhunde in Berlin

Die allgemeine Leinenpflicht gilt zunächst für alle Hunde außerhalb des Grundstücks mit Ausnahme von Hundeauslaufflächen und gekennzeichneten Flächen in Grünanlagen. 

Gefährliche Hunde unterliegen zusätzlich einer besonderen Leinenpflicht. Die Leine darf maximal zwei Meter lang sein. 

Schlepp- oder Flexileinen sind also in ihrer üblichen Verwendung nicht zulässig. In den folgenden Fällen ist die Länge der Leine auf einen Meter begrenzt:

  • in der Hausgemeinschaft zugänglichen Bereichen von Mehrfamilienhäusern, insbesondere in Aufzügen, Treppenhäusern, Kellern, auf Hofflächen und Zuwegen
  • in Büro- und Geschäftshäusern, Ladengeschäften, Verwaltungsgebäuden und anderen öffentlich zugänglichen baulichen Anlagen und ihren Zuwegen
  • bei öffentlichen Versammlungen und Aufzügen, Volksfesten und sonstigen Veranstaltungen
  • in öffentlichen Verkehrsmitteln, auf Bahnhöfen und an Haltestellen
  • in Fußgängerzonen

Eine Ausnahme von der besonderen Leinepflicht für gefährliche Hunde kann das 

Ordnungsamt auf Antrag erteilen. 

Die Ausnahme gilt nicht in den fünf oben genannten Bereichen und auch nicht auf Waldflächen, auf Sport- und Campingplätzen, in Kleingartenkolonien und grundsätzlich nicht für läufige Hündinnen.


Sanktionen bei Verstößen gegen das Berliner Hundegesetz

Alle Verstöße gegen das Berliner Hundegesetz werden als Ordnungswidrigkeit geahndet. Als besonders schwerwiegend gelten Verstöße in den folgenden Fällen:

  • Verstöße gegen das Verbot der Züchtung und Vermehrung von Listenhunden und der bewussten Ausbildung dieser Hunderassen als „Kampfhunde“
  • Verstöße gegen das Verbot der Veranstaltung von oder Teilnahme an Hundekämpfen

Diese schwerwiegenden Verstöße können mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden. 

Die Bußgelder für alle anderen Verstöße gegen das Berliner Hundegesetz betragen maximal 10.000 Euro.

💡Wichtig

Die Hundegesetzgebung in Berlin wurde in den vergangenen Jahren mehrfach geändert. Viele Informationen im Internet sind deshalb veraltet. Wir empfehlen dir, für weitergehende Informationen die in diesem Beitrag verlinkten Quellen der Berliner Senatsverwaltung zu nutzen.

Wohnst du in Berlin und hast einen Listenhund? Erzähl uns gerne von den Erfahrungen, die du im Alltag und bei den Berliner Behörden mit deiner Fellnase gemacht hast.

Meine 3 Must-Haves Für Jeden Hundefreund​

Trixie Intelligenz Spielzeug
KONG Spielzeug für mentale Auslastung
Hunde Schnüffelteppich

Auch Interessant

Kommentar verfassen

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert